Feldforschung der Universität Jinan entkräftet ASPIs „Zwangsarbeits“-Vorwürfe

28.03.2021

(Foto: Universität Jinan)


Im letzten Jahr hat das Australian Strategic Policy Institute (ASPI) einen Bericht veröffentlicht, der die „schreckliche und miserable“ Situation von Menschen im nordwestchinesischen uigurischen autonomen Gebiet Xinjiang darstellte. Die Autoren des Berichts behaupteten unter anderem, dass Menschen aus Xinjiang, die in anderen chinesischen Provinzen erwerbstätig sind, Teil eines großangelegten Projekts der „Zwangsarbeit“ der chinesischen Regierung seien und in ihren Menschenrechten schwer verletzt werden würden.


Eine kürzlich durchgeführte Feldforschung der Universität Jinan, einer der ältesten Universitäten in der südchinesischen Provinz Guangdong, zeigt jedoch, dass Arbeiter aus Xinjiang, die einer ethnischen Minderheit angehören, in Guangdong ein ebenso normales Leben führen wie die Angehörigen der Han, der größten ethnischen Gruppe Chinas.


Für den Bericht vom Dienstag mit dem Titel „Zwangsarbeit oder Streben nach einem besseren Leben“ von Nilufer Gheyret und Chen Ning, beides Gastwissenschaftlerinnen an der Universität, wurden fünf Unternehmen in der Provinz Guangdong untersucht, die Arbeiter aus Xinjiang beschäftigen. Zudem wurden insgesamt 70 der dort tätigen Arbeiter interviewt, darunter Uiguren, Kasachen, Kirgisen und Tadschiken. Bei den Interviews verwendeten die meisten der Befragten ihre Muttersprache statt Hochchinesisch.


Nilufer Gheyret erklärte, dass die Interviewpartner gemäß der grundlegenden Anforderungen an sozialwissenschaftliche Forschungsarbeiten per Zufallsprinzip ausgewählt worden seien. Die Interviewten hätten frei sprechen können. Zudem hätten sich beide Forscherinnen überall in den Fabriken umgesehen und die Arbeiter an ihren Arbeitsplätzen, in den Kantinen sowie in ihren Unterkünften getroffen.


(Foto: Universität Jinan)


Der Bericht könne als die bisher detaillierteste und umfassendste Untersuchung zur Situation von Wanderarbeitern aus Xinjiang im chinesischen Binnenland bezeichnet werden. Da sie beide selbst aus Xinjiang stammten, könne man auch sagen, dass es sich um den aufrichtigsten Bericht handele, wie Chen Ning betonte.


Anhand ihrer Feldstudie stellten die Wissenschaftlerinnen fest, dass sich die interviewten Arbeiter in erster Linie aus wirtschaftlichen, bildungsrelevanten und lebensweltlichen Erwägungen nach Guangdong begeben hätten. Einige seien nach Guangdong gekommen, um höhere Gehälter zu erzielen, ihren Horizont zu erweitern oder eine bessere Ausbildung für ihre Kinder zu suchen, während andere den Empfehlungen von Freunden folgten.


Neben den Gesprächen verfolgten die Forscher auch den Alltag der Arbeiter und stellten fest, dass ihre Arbeitsrechte durch das Gesetz vollständig geschützt seien. Sie würden normalerweise acht Stunden am Tag arbeiten und entsprechend der geltenden Gesetze Zuschüsse für Überstunden erhalten. Zudem könnten sie nach ihren eigenen Bedürfnissen persönlichen Urlaub und Krankheitsurlaub nehmen und hätten während der nationalen Feiertage arbeitsfrei.


Außerdem werden ihre Glaubensfreiheit und das Recht zur Verwendung ihrer Sprache respektiert. Dem Bericht zufolge versorgen die Unternehmen muslimische Mitarbeiter mit Halal-Lebensmitteln.


Zusammenfassend kommt die Untersuchung zu dem Schluss, dass es in keinem Aspekt der Beschäftigung von ethnischen Minderheiten aus Xinjiang Anhaltspunkte für sogenannte „Umerziehungslager“, „Zwangsarbeit“ oder „Überwachung“ gäbe, wie dies im ASPI-Bericht behauptet wird.

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Quelle: CRI

Schlagworte: Feldforschung,ASPI,Jinan,Zwangsarbeit