Beijinger Börse setzt Mindestvermögensschwelle für Kleinanleger fest

18.09.2021

 


Jeder Kleinanleger, der sich für den Handel an der Beijinger Börse (BSE) qualifiziert, sollte ein Vermögen von mindestens 500.000 Yuan (65.000 Euro) in seinem Depot haben. Dies gab die Geschäftsführung der neuen Börse am Freitag bekannt.


Einzelanleger, die über mehr als 24 Monate Handelserfahrung verfügen und während ihrer letzten 20 Handelssitzungen im Durchschnitt mindestens 500.000 Yuan in ihren Wertpapierkonten hatten, sind nach den von der Börse veröffentlichten Versuchsregeln für den Handel mit an der BSE notierten Unternehmensaktien qualifiziert.


Die Regeln traten am Freitag in Kraft. Qualifizierte Anleger können seither einen Termin mit Maklern vereinbaren, um den Zugang zum BSE-Handel zu beantragen. Für institutionelle Anleger gibt es keine Vermögensschwelle.


Die chinesische Regierung hatte Anfang des Monats angekündigt, dass sie bald eine neue Börse in der Hauptstadt des Landes einrichten werde.


Die neue Börse, die nach den Börsen in Shanghai und Shenzhen die dritte Börse auf dem chinesischen Festland sein soll, wird nach Angaben der Börsenaufsicht CSRC einen bereits bestehenden Wertpapiermarkt – das sogenannte "neue dritte Board" – ergänzen.


Das besagte „neue dritte Board“, dessen offizieller Name „National Equities Exchange and Quotations (NEEQ)“ lautet, wurde bereits 2013 in Beijing eingeführt. Die NEEQ bietet kleinen und mittleren Unternehmen einen Finanzierungskanal mit niedrigen Kosten und einfachen Börsenzulassungsverfahren, erlaubt aber nur professionellen Anlegern den Handel mit Aktien dieser Unternehmen.

Diesen Artikel DruckenMerkenSendenFeedback

Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Beijing,Börse,Mindestvermögensschwelle,Kleinanleger