Reisebeschränkungen wegen COVID-19

​Menschen mit besonderen Anliegen sollen leichter ins Ausland reisen können

24.05.2022

Aufgrund der Bedrohung durch COVID-19 rät China weiterhin von unnötigem Individualtourismus ins Ausland ab. Menschen mit besonderen Anliegen, wie beispielsweise Berufstätigkeit im Ausland, werden selbstverständlich unterstützt, erklärte Chinas Nationale Einwanderungsbehörde (NIA) am Montag und widersprach damit einigen Medienberichten, wonach China Auslandsreisen verboten habe.

 

Der internationale Flughafen Shanghai Pudong am 2. Januar 2022. (Foto von VCG)


„Die Pandemie ist immer noch weit verbreitet und das Virus mutiert. Auslandsreisen sind mit hohen Risiken verbunden. Da der internationale Flugverkehr noch nicht wieder vollständig aufgenommen wurde, besteht für Reisende ein hohes Risiko, sich mit dem Virus anzustecken, wenn sie im Ausland bleiben“, sagte Liu Haitao von der NIA auf der Pressekonferenz am Montag.

 

Ziel sei es, die Gesundheit und das Leben der Einwohner zu schützen und die hart erkämpften Erfolge des Landes bei der Bekämpfung der Epidemie zu bewahren, so Liu. Der Gruppentourismus ins Ausland werde weiterhin ausgesetzt; auch der Individualtourismus ins Ausland werde nicht empfohlen, aber Menschen mit besonderen Bedürfnissen würden selbstverständlich unterstützt, sagte der Beamte.

 

Im Einzelnen werden die Einwanderungsbehörden auf allen Ebenen weiterhin einen Ausreise- und Einreiseservice für ausländische oder inländische Unternehmen und Mitarbeiter anbieten, die zur Wiederaufnahme der Produktion ins Ausland gehen. In dringenden Fällen könnten ihre Anträge sogar beschleunigt bearbeitet werden.

 

Auf der Konferenz wies Liu auch Berichte zurück, denen zufolge die Einwanderungsbehörden von anderen Ländern ausgestellte Aufenthaltskarten und Pässe konfiszieren oder zerschneiden würden.

 

Berichte, wonach Reisedokumente Personen auf dem Flughafen Hongqiao in Shanghai vor einer Reise nach Frankreich beschlagnahmt wurden, seien in Bezug auf den Zeitpunkt, den Ort oder die Gründe für die Angelegenheit frei erfunden, so der Beamte.

 

Liu nannte auf der Konferenz zwei weitere Beispiele: Ein Einwohner mit dem Nachnamen Zhang aus Guangzhou habe falsche Informationen über die Beschlagnahmung von Reisepässen bei der Rückreise aus dem Ausland nach Beijing erfunden; in einigen Berichten sei behauptet worden, dass von ausländischen Ländern ausgestellte Aufenthaltsgenehmigungen von Personen beschlagnahmt worden seien. Die betreffenden Personen wurden von den Organen der öffentlichen Sicherheit bestraft.

 

Zuvor hatte es einige Gerüchte gegeben, wonach Pässe oder Green Cards bei der Ein- oder Ausreise konfisziert worden sein sollen, um sie an der Ausreise zu hindern. Dadurch solle versucht werden, Chinas COVID-19-Präventionsmaßnahmen und -Vorschriften zu unterlaufen.


Die Einwanderungsbehörden würden nur dann Ecken von Zertifikaten abschneiden, die für die Aus- und Einreise verwendet werden, wenn sie offiziell für ungültig erklärt wurden, um die Rechte der Zertifikatsinhaber zu schützen, damit sie nicht von anderen übernommen werden. Das Gesetz entspreche der internationalen Praxis vieler Länder, sagte Liu.

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Auslandsreise,Gerücht,Pass