Wird die Methode der Mehrkandidatenwahl bei der Wahl von Abgeordneten zum Parteitag angewandt? Wie sieht die Differenz zwischen den nominierten Kandidaten und den gewählten Abgeordneten aus?


Im Parteistatut, der auf dem 15. Parteitag angenommen wurde, wird festgelegt: „Die Wahl von Abgeordneten zu den Parteitagen oder Parteiausschüssen aller Ebenen muss die Willen der Wähler verkörpern und erfolgt durch Stimmzettel ohne Namensnennung des Wählers. Die Kandidatenliste wird in den Parteiorganisationen und von den Wählern gründlich diskutiert. In der offiziellen Wahl kann die Methode der Mehrkandidatenwahl direkt angewandt werden. Diese Methode kann ebenfalls in der Vorwahl zu Kandidaten angewandt werden.“ Die Wahl von Abgeordneten zum 16. Parteitag hielt sich strikt an das Prinzip des Parteistatuts und wandte die Methode der Mehrkandidatenwahl an. Die Zahl der Kandidaten war 10% mehr als die gewählten Abgeordneten.

(CIIC/23. Oktober 2002)

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