Die Bevölkerung von Yulin, Guangxi, hält die Delegierte des 16.
Parteitags und Richterin am Mittleren Volksgerichtshof der Stadt
Yulin Pan Jingkui für eine gute Richterin.
Während ihrer Zeit als vorsitzende Untersuchungsrichterin am
Untersuchungsgericht war sie für die Untersuchung von Streitfällen
bei Bodennutzungsrechten von Wassergräben auf dem Land zuständig.
Einmal waren die Fronten sogar so sehr verhärtet, dass der Berufung
einlegende Feng Guizhong über zehn Leute im Gerichtssaal
versammelte und damit drohte, bei einem ungerechten Urteil eine
Schlägerei anzuzetteln. Um den wahren Tathergang zu klären, führten
Pan Jingkui und die verantwortlichen Personen am Tatort
Untersuchungen durch. Beide Parteien wurden noch am Tatort
vernommen und der Prozess einem gerechten Urteil unterzogen, so das
ein Eklat vermieden werden konnte.
Feng Guizhong, Bewohner des Dorfes Rendong in der Gemeinde Yuzhou
in der Stadt Yulin, erklärte anschließend, dass alle die
Untersuchungsrichterin Pan für ihr Revisionsurteil in diesem Fall
bewundern und ihre rechtliche Vorgehensweise als gerecht und
unparteiisch betrachten.
In
ihrer Laufbahn am Wirtschaftsgericht und Untersuchungsgericht
verhandelte sie mehrere hundert Fälle und keinen einzigen mit einem
falschen Gerichtsurteil. Um die Transparenz von Gerichtsurteilen zu
erhöhen, führten Pan Jingkui und ihre Kollegen tatkräftig
Untersuchungen durch und unterstützten Reformen im Bereich von
Revisionsfällen. Jedem Berufung einlegenden Kläger wird ausreichend
Möglichkeit gegeben, im Gerichtssaal die entsprechenden Beweise
vorzulegen. Sollte es zu keiner Wiederaufnahme des Verfahrens
kommen, so haben sich die Kläger dem Gerichtsurteil zu beugen.
Die Abgeordnete des 16. Parteitages und Untersuchungsrichterin am
Mittleren Volksgerichtshof in der Stadt Yulin Pan Jingkui erklärte,
dass sie sich durch ihre Ernennung zur Abgeordnete des 16.
Parteitages sehr geehrt gefühlt habe und sie diese Auszeichnung als
neuen Wegstart und weiteren Schritt in die Zukunft betrachte, um
ihre Arbeit mit ganzer Kraft und ganzem Herzen durchzuführen.
(CIIC/14. November 2002)
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