Um die Arbeit des höchsten Organs der Staatsmacht zu intensivieren,
kann der NVK gemäß der Verfassung, sogenannte Sonderkommissionen
einrichten. Die Sonderkommissionen sind keine unabhängigen Organe
der Staatsmacht, sie führen lediglich unter der Leitung der Organe
der Staatsmacht spezielle Aufgaben aus. Sie werden als ständige
Organe vom NVK und in den Tagungsferien des NVK von seinem
Ständigen Ausschuss geleitet und kontrolliert.
Dem 9. NVK unterstehen neun Sonderkommissionen zu folgenden
Themenbereichen: 1) Nationalitätenangelegenheiten, 2) Gesetzgeung,
3) Finanzen und Wirtschaft, 4) Bildungswesen, Wissenschaft, Kultur
und Gesundheitswesen, 5) auswärtige Angelegenheiten, 6)
Angelegenheiten der Auslandschinesen, 7) innere Angelegenheiten und
Justiz, 8) Umwelt- und Ressourcenschutz und 9) Landwirtschaft und
ländliche Gebiete.
Die Sonderkommissionen setzen sich aus dem jeweiligen Vorsitzenden,
den stellvertretenden Vorsitzenden und anderen Mitgliedern
zusammen. Kandidaten für die Sonderkommissionen werden zuerst vom
Präsidium des NVK nominiert und dann von der Plenartagung
angenommen. Der Ständige Ausschuss des NVK kann in den
Tagungsferien des NVK ergänzend einzelne stellvertretende
Vorsitzende und einen Teil der Mitglieder der Sonderkommissionen
ernennen. Auch Experten, die keine NVK-Abgeordneten sind, können
vom Ständigen Ausschuss des NVK zu nebenberuflichen oder
hauptberuflichen Beratern der Sonderkommissionen ernannt
werden.
(CIIC/18. Februar 2003)
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