Der Ständige Ausschuss ist das fortwährend bestehende Organ des
NVK. Er hat seinen Sitz in der Großen Halle des Volkes in Beijing.
Der Ständige Ausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden, den
stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär und anderen
Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder des Ständigen Ausschusses
dürfen gemäß der Verfassung des NVK keine Ämter in den staatlichen
Verwaltungs-, Rechtsprechungs- und Staatsanwaltschaftsorganen
bekleiden.
Die Legislaturperiode des Ständigen Ausschusses des NVK beträgt wie
die des NVK jeweils fünf Jahre.
Die Amtszeit des Vorsitzenden und der stellvertretenden
Vorsitzenden darf zehn Jahre nicht überschreiten.
(CIIC/18. Februar 2003)
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