Die Leiter und Vizeleiter der Delegationen des NVK werden gemäß der
Geschäftsordnung des NVK auf den Plenartagungen der verschiedenen
Delegationen gewählt; sie müssen NVK-Abgeordnete sein.
Der Leiter einer Delegation hat die Pflicht, die Plenartagung der
Delegation einzuberufen und zu leiten, wobei die Vizeleiter den
Leiter unterstützen. Im allgemeinen ist der Delegationsleiter
ebenfalls Mitglied des Präsidiums, nimmt an den Sitzungen des
Präsidiums teil und ist dafür verantwortlich, die Mitglieder seiner
Delegation über Beschlüsse und Stellungnahmen des Präsidiums zu
informieren. Er kann auf den Sitzungen des Präsidiums oder auf der
Plenartagung des NVK im Namen seiner Delegation zu Anträgen
Stellung nehmen.
Zur Gruppenbildung sieht die Geschäftsordnung des NVK vor: Eine
Delegation kann in Gruppen eingeteilt werden. Die Gruppen, die nach
den Gebieten innerhalb einer Provinz eingeteilt werden, setzen sich
aus 10-30 Mitgliedern zusammen. Delegationen mit einer geringerer
Abgeordnetenanzahl werden nicht in Gruppen unterteilt. Dies
betrifft die Delegationen aus Tibet, Qinghai, Gansu, Ningxia und
Taiwan. Auf der Gruppensitzung werden Gruppenleiter gewählt. Durch
die Gruppensitzungen haben die Abgeordneten die Möglichkeit, zu
sämtlichen Anträgen ihre Meinung zu äußern.
(CIIC/18. Februar 2003)
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