Der NVK ist das höchste Organ der Staatsmacht. Die anderen obersten
Staatsorgane, der Staatsrat, das Oberste Volksgericht und die
Oberste Volksstaatsanwaltschaft, gehen aus dem NVK hervor und sind
ihm verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
Das Verhältnis zwischen dem NVK und den anderen obersten
Staatsorganen ist geprägt von Kontrolle und Entscheidungsfindung
durch den NVK und der Durchführung der Entscheidungen durch die
kontrollierten Organe.
Der NVK übt die grundlegendsten und wichtigsten staatlichen
Kompetenzen aus, er besitzt Rechte, über die andere oberste
Staatsorgane nicht verfügen. Hierbei handelt es sich vor allem um
das Recht auf die Abänderung der Verfassung und die Überwachung von
deren Durchführung, das Recht auf die Ausarbeitung und Abänderung
der grundlegenden Gesetze des Staates, das Recht auf die Wahl,
Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Ständigen Ausschusses
des NVK, des Staatspräsidenten und der stellvertreteden
Staatspräsidenten, der Mitglieder des Staatsrats, der Mitglieder
der Zentralen Militärkommission, des Präsidenten des Obersten
Volksgerichts und des Generalstaatsanwalts der Obersten
Volksstaatsanwaltschaft, das Recht auf die Entscheidung über
wichtige Staatsanglegenheiten, darunter die Pläne für die
volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und den
Staatshaushaltsplan, die Bildung von Provinzen, autonomen Gebieten
und regierungsunmittelbaren Städten, die Einrichtung von
Sonderverwaltungszonen und die dort zu etablierenden Systeme sowie
Kriegs- und Friedensfragen und das Recht auf die Aufsicht über den
Staatsrat, die Zentrale Militärkommission, das Oberste Volksgericht
und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft. Diese Rechte verkörpern
die Stellung des NVK als höchstes Organ der Staatsmacht.
Das Verhältnis vom NVK zu den anderen Staatsorganen und deren
Kompetenzen im Einzelnen:
a)
Der Staatspräsident
Der Staatspräsident und die stellvertretenden Staatspräsidenten
werden durch die Tagung des NVK gewählt. Ihre Amtszeit beträgt wie
die Legislaturperiode des NVK jeweils fünf Jahre, maximal zehn
Jahre.
Der Staatspräsident hat folgende Machtbefugnisse: 1) die vom NVK
und seinem Ständigen Ausschusses verabschiedeten Gesetze zu
erlassen, 2) den Ministerpräsidenten des Staatsrats, die
stellvertretenden Ministerpräsidenten, die Staatsräte, die
Minister, die Vorsitzenden der Staatskommissionen, den Präsidenten
der Oberrechnungskammer und den Generalsekretärs des Staatsrats zu
ernennen und zu entlassen, in Übereinstimmung mit den Beschlüssen
des NVK und dessen Ständigem Ausschuss Bürgern staatliche Orden,
Medaillen und Ehrentitel zu verleihen, Sonderamnestien, den
Ausnahmezustand und die Mobilmachung zu verkünden, den
Kriegszustand zu erklären, im Namen der Volksrepublik China
Beglaubigungsschreiben von bevollmächtigten Gesandten anderer
Länder zu empfangen, in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des NVK
und dessen Ständigen Ausschusses bevollmächtigte Vertreter ins
Ausland zu entsenden oder sie zurückzurufen und mit anderen Ländern
abgeschlossene Verträge bzw. wichtige Abkommen zu ratifizieren oder
sie aufzuheben.
b)
Der Staatsrat
Der Staatsrat der Volksrepublik China, die Zentrale Volksregierung,
ist die exekutive Körperschaft des höchsten Organs der Staatsmacht
und das höchste Organ der Staatsverwaltung. Der Staatsrat setzt
sich aus dem Ministerpräsidenten, den stellvertretenden
Ministerpräsidenten, den Staatsräten, den Ministern, den
Vorsitzenden der Staatskommissionen, dem Präsidenten der
Oberrechnungskammer und dem Generalsekretär zusammen, wobei der
Ministerpräsident die volle Verantwortung für den Staatsrat
trägt.
Der Staatsrat ist dem NVK verantwotlich und rechenschaftspflichtig.
In den Tagungsferien des NVK ist er dem Ständigen Ausschuss des NVK
verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Legislaturperiode
des Staatsrats entspricht jeweils der des NVK. Die Amtszeiten des
Ministerpräsidenten, der stellvertretenden Ministerpräsidenten und
der Staatsräte darf nicht mehr als zehn Jahre betragen.
c)
Die Zentrale Militärkommission
Die Zentrale Militärkommission ist das höchste militärische
Führungsorgan der VR China. Sie leitet die bewaffneten Kräfte des
ganzen Landes.
Sie setzt sich aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden
Vorsitzenden und anderen Mitgliedern zusammen, wobei der
Vorsitzende die volle Verantwortung für die Mlitärkommission trägt.
Ihre Amtszeit entspricht jeweils der des NVK. Die Zentrale
Militärkommission ist dem NVK und seinem Ständigen Ausschuss
rechenschaftspflichtig.
d)
Das Oberste Volksgericht
Das Oberste Volksgericht ist das höchste Rechtsprechungsorgan der
VR China. Es ist dem NVK und seinem Ständigen Ausschuss
verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Seine Amtszeit dauert in
der Regel fünf Jahre, höchstens aber zehn Jahre.
Die Volksstaatsanwaltschaften kommen ihrer Verpflichtung der
Überwachung der Gesetze nach. Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft
ist das höchste Organ und dem NVK und seinem Ständigen Ausschuss
verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Ihre Amtszeit entspricht
der des NVK und darf nicht mehr als zehn Jahre betragen.
(CIIC/18. Februar 2003)
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