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Regionale Autonomie der Nationalitäten

german.china.org.cn          Datum: 20. 12. 2007

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Gleichberechtigung, Eintracht, gegenseitige Hilfe und gemeinsame Prosperität aller Nationalitäten sind die grundlegenden Prinzipien der chinesischen Regierung für den Umgang mit den Beziehungen zwischen den Volksgruppen. Nach diesen Prinzipien setzt China ein System der regionalen Autonomie der Nationalitäten um: In den Gebieten, wo nationale Minderheiten konzentriert ansässig sind, bestehen unter der einheitlichen Führung des Staates autonome Institutionen, so dass die nationalen Minderheiten Herren über ihre Region sind und die lokalen Angelegenheiten innerhalb ihrer Nationalität selbst verwalten. Außerdem sorgt der Staat dafür, Kader und Fachkräfte aus den nationalen Minderheiten an allgemeinen Hochschulen, speziellen Hochschulen oder Instituten der nationalen Minderheiten und Kaderschulen für nationale Minderheiten auszubilden. Darüber hinaus unterstützt die Zentralregierung die Regionen mit nationaler Autonomie finanziell und materiell, um die Entwicklung ihrer lokalen Wirtschaft und Kultur zu fördern. Das Gesetz über die regionale Autonomie der Nationalitäten, das auf der 2. Tagung des VI. Nationalen Volkskongresses 1984 angenommen wurde, gewährleistet die Umsetzung des Systems der regionalen Autonomie der Nationalitäten.

Zurzeit gibt es in China neben den fünf autonomen Gebieten auf Provinzebene – dem Autonomen Gebiet Innere Mongolei, dem Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang, dem Autonomen Gebiet Guangxi der Zhuang-Nationalität, dem Autonomen Gebiet Ningxia der Hui-Nationalität und dem Autonomen Gebiet Tibet – noch 30 autonome Bezirke und 120 autonome Kreise (bzw. in der Inneren Mongolei: Banner). Darüber hinaus gibt es noch über 1100 Nationalitäten-Gemeinden. Die Organe der Selbstverwaltung in diesen autonomen Regionen sind die Volkskongresse und die Volksregierungen der autonomen Gebiete, Bezirke und Kreise (bzw. Banner). Die Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden des ständigen Ausschusses des Volkskongresses der jeweiligen Ebene sowie die Vorsitzenden der autonomen Gebiete, Bezirke und Kreise (bzw. Banner) sind jeweils Angehörige jener Nationalität, die die regionale Autonomie ausübt.

Die Autonomieorgane haben neben den gewöhnlichen Funktionen und Befugnissen lokaler Regierungsorgane noch weitgehende Autonomiebefugnisse. Sie können beispielsweise entsprechend den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten der jeweiligen Nationalität Autonomieverordnungen und spezifische Ausführungsbestimmungen ausarbeiten; sie können selbst über die Verwendung ihrer Einnahmen entscheiden und lokale Angelegenheiten in den Bereichen wirtschaftliche Entwicklung, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Gesundheitswesen und Sport selbstständig planen und regeln, ihr kulturelles Erbe pflegen und die Entwicklung ihrer Kultur vorantreiben.

Quelle: german.china.org.cn

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