Home>China 2007 Schriftgröße: klein mittel groß

Volksstaatsanwaltschaften

german.china.org.cn          Datum: 20. 12. 2007

Druckversion | Artikel versenden | Kommentar | Leserbrief | zu Favoriten hinzufügen

Die Volksstaatsanwaltschaften sind staatliche Organe für die gesetzliche Überwachung und sind parallel zu den jeweiligen Volksgerichten eingerichtet. Der gegenwärtige Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft ist Jia Chunwang.

Die Volksstaatsanwaltschaften erfüllen ihre Aufgaben durch die Ausübung ihrer staatsanwaltschaftlichen Befugnisse. Sie üben staatsanwaltschaftliche Vollmachten gegenüber Verbrechen der Gefährdung der nationalen und der öffentlichen Sicherheit, der Störung der wirtschaftlichen Ordnung, der Verletzung der persönlichen und der demokratischen Rechte der Bürger und anderen schwerwiegenden Straftaten aus; sie überprüfen die von den Organen der öffentlichen Sicherheit ermittelten Fälle und entscheiden, ob es nötig ist, Straftäter in Haft zu nehmen, Anklage zu erheben oder auf einen Strafprozess zu verzichten; sie erheben und unterstützen öffentliche Anklagen in Kriminalfällen; sie überwachen die Aktivitäten der Organe der öffentlichen Sicherheit, der Volksgerichte, Gefängnisse, Untersuchungsgefängnisse und Anstalten zur Umerziehung durch Arbeit, damit diese den Gesetzen entsprechen.

So wie die Volksgerichte üben auch die Volksstaatsanwaltschaften ihre staatsanwaltschaftlichen Kompetenzen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unabhängig aus, frei von Einmischung durch Verwaltungsorgane, gesellschaftliche Organisationen oder Individuen. Die Gesetze werden gegenüber allen Bürgern gleich angewandt.

Quelle: german.china.org.cn

Druckversion | Artikel versenden | Kommentar | Leserbrief | zu Favoriten hinzufügen

Kommentar schreiben
Kommentar
Ihr Name
 Kommentare