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Volksgerichte

german.china.org.cn          Datum: 20. 12. 2007

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Die Volksgerichte sind die staatlichen Organe der Rechtsprechung. Neben dem Obersten Volksgericht auf nationaler Ebene gibt es in den Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren Städten höhere, mittlere und untere Volksgerichte. Das Oberste Volksgericht ist die oberste gerichtliche Instanz in China. Es ist dem Nationalen Volkskongress und dessen Ständigem Ausschuss verantwortlich und überwacht die juristische Arbeit der lokalen Volksgerichte, Militärgerichte und speziellen Volksgerichte. Der Präsident des Obersten Volksgerichts ist derzeit Xiao Yang.

Alle Rechtsfälle werden von den Volksgerichten öffentlich verhandelt, außer wenn sie Staatsgeheimnisse, die persönliche Privatsphäre oder Straftaten Minderjähriger betreffen. Der Angeklagte hat das Recht auf Verteidigung. Er kann sich selbst verteidigen, einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen oder sich durch einen nahen Verwandten oder Vormund verteidigen lassen.

Quelle: german.china.org.cn

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