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german.china.org.cn Datum: 21. 12. 2007 |
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Eröffnung der 5. Tagung des X. NVK am 5. März 2007 in Beijing
Eröffnung der 5. Tagung des X. NVK am 5. März 2007 in Beijing
Eröffnung der 5. Tagung des X. NVK am 5. März 2007 in Beijing
Seit der Gründung der Volksrepublik China 1949 wurden vier Verfassungen ausgearbeitet, nämlich die Verfassungen von 1954, 1975 und 1978 sowie die heute gültige Verfassung von 1982. Außer der Präambel enthält die gegenwärtig geltende Verfassung vier Kapitel: "Allgemeine Grundsätze", "Grundrechte und Grundpflichten der Bürger", "Staatsaufbau" und "Staatsflagge, Nationalhymne, Staatswappen und Hauptstadt". Sie enthält insgesamt 138 Artikel. Auf den Tagungen des Nationalen Volkskongresses 1988, 1993, 1999 und 2004 wurden Verbesserungsanträge für die Verfassung angenommen, durch die einige Artikel und Inhalte einiger Teile der Verfassung abgeändert bzw. ergänzt wurden. In der revidierten Verfassung von 2004 wurden u. a. die Förderung der koordinierten Entwicklung der materiellen, der politischen und der geistigen Zivilisation, die Etablierung bzw. Optimierung eines Sozialversicherungssystems, der Schutz des Privateigentums und die Wahrung der Menschenrechte hinzugefügt.
Die Verfassung schreibt vor, dass alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind und dass der Staat die Menschenrechte achtet und schützt. Die Verfassung garantiert die Grundrechte aller Bürger, darunter das aktive und das passive Wahlrecht, die Freiheit der Rede, Publikation, Versammlung und Vereinigung, der Durchführung von Straßenumzügen und Demonstrationen, die Glaubensfreiheit, die Freiheit der Person sowie die Unverletzlichkeit der persönlichen Würde, der Wohnung und des legitimen Privateigentums, die Freiheit und das Geheimnis der Korrespondenz, das Recht, gegenüber jedem Staatsorgan und -funktionär Kritik und Vorschläge zu äußern und ihre Arbeit zu beaufsichtigen, das Recht auf Arbeit, Erholung und materielle Unterstützung seitens des Staates und der Gesellschaft im Alter, in Krankheitsfällen oder bei Arbeitsunfähigkeit, ferner das Recht auf Bildung und die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung, des literarischen und künstlerischen Schaffens sowie anderer kultureller Betätigungen.
Das chinesische Rechtssystem besteht aus der Verfassung und dem Verfassungsrecht, dem Zivil- und Handelsrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht, Sozialrecht, Strafrecht und Verfahrensrecht. Seit 1979 hat sich das chinesische Rechtssystem vielseitig und schnell entwickelt. Bis Ende 2006 haben der Nationale Volkskongress und dessen Ständiger Ausschuss rund 500 Gesetze und rechtliche Bestimmungen ausgearbeitet, der Staatsrat hat über 1000 Verwaltungsverordnungen erstellt und die lokalen Volkskongresse haben mehr als 10 000 lokale rechtliche Bestimmungen erlassen, die verschiedene Bereiche wie Politik, Wirtschaft und Gesellschaft betreffen. So hat sich in China ein relativ vollständiges Rechtssystem herausgebildet.
Quelle: german.china.org.cn
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