China 2007 | Schriftgröße: klein mittel groß |
german.china.org.cn Datum: 04. 01. 2008 |
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China hat zwar erst in den 1980er Jahren begonnen, ein System zum Schutz geistigen Eigentums zu schaffen, hat aber in knapp 30 Jahren viel geleistet, wofür die entwickelten Länder mehrere Jahrzehnte oder sogar mehr als hundert Jahre gebraucht hatten. Um das Rechtssystem in diesem Bereich ständig zu verbessern, hat China folgende Gesetze und Verordnungen erlassen: das Patentgesetz, das Markenschutzgesetz, das Urheberrechtsgesetz, die Schutzbestimmungen für Computersoftware, die Schutzbestimmungen für Entwürfe integrierter Schaltungen, die Verwaltungsvorschriften für Bild- und Tonträger, die Schutzbestimmungen für neue Pflanzenarten, die Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden, die Verwaltungsvorschriften für Logos, die Schutzbestimmungen für die Olympia-Symbole und die Vorschriften zum Urheberschutz im Internet sowie detaillierte Ausführungsbestimmungen und juristische Erläuterungen dazu.
Im April 2006 gab der Staatsrat das Aktionsprogramm zum Schutz des geistigen Eigentums (2006–2007) bekannt. Nach diesem Aktionsprogramm wurden bereits in 50 Städten Servicezentren zum Schutz geistigen Eigentums eingerichtet. Ferner hat die Nationale Arbeitsgruppe zum Schutz des geistigen Eigentums die Webseite Schutz des geistigen Eigentums in China (www.ipr.gov.cn) mit relevanten Informationen auf Chinesisch und Englisch eingerichtet.
Quelle: german.china.org.cn
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