Die Plenartagung des Zentralkomitees ist eine Tagung, der alle Mitglieder und Kandidaten des Zentralkomitees beiwohnen. Nachdem das neue Zentralkomitee auf dem Landesparteitag, der alle fünf Jahre einmal stattfindet, gewählt worden ist, hält es seine 1. Plenartagung ab, auf der die Mitglieder des Politbüros des ZK, die Mitglieder dessen Ständigen Ausschusses und der Generalsekretär des ZK gewählt werden. Der Generalsekretär des ZK muss aus den Reihen der Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Politbüros des ZK stammen. Während eines Landesparteitages findet normalerweise eine Plenartagung des Zentralkomitees statt. Nach der 1. Plenartagung wird diese vom Politbüro des ZK jährlich mindestens einmal einberufen.