Das Prinzip „Gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortlichkeiten“ wurde erstmals Anfang der 70er Jahre formuliert. Auf der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen (UNCHE), die 1972 in Stockholm stattfand, wurde erklärt, dass der Schutz der Umwelt in der gemeinsamen Verantwortung der Menschheit liegt. Die Konferenz wies darauf hin, dass die Ursache von Umweltproblemen in Entwicklungsländern vor allem in mangelnder wirtschaftlicher Entwicklung zu finden ist. Im Jahr 1992 wurde das Prinzip in Artikel 4 der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) klar festgelegt. Nach diesem Prinzip sollen die entwickelten Länder zuerst ihre anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen senken und den Entwicklungsländern finanzielle Mittel und Technologie zur Verfügung stellen. Der Umfang, in dem die Entwicklungsländer ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen wirksam erfüllen, wird davon abhängen, inwieweit Vertragsparteien, die entwickelte Länder sind, ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen betreffend finanzielle Mittel und die Weitergabe von Technologie wirksam erfüllen, wobei voll zu berücksichtigen ist, dass die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie die Beseitigung der Armut für die Entwicklungsländer erste und dringlichste Anliegen sind.
Dieses Prinzip ist auch die Grundlage dafür, dass China an Klimaverhandlungen teilnimmt.