China hat das Gesetz zum Gerichtssystem des Landes geändert und verlangt nun, dass dem Obersten Volksgerichtshof alle Todesurteile zur Genehmigung vorgelegt werden. Die am 31. Oktober beschlossene Gesetzesänderung wird am 1. Januar 2007 in Kraft treten und gilt als die bedeutendste Reform im Bereich der Todesstrafe in China in den letzten 20 Jahren.
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