Todesurteile müssen in Zukunft vom Obersten Volksgericht bestätigt werden

Ab 1. Januar 2007 müssen alle Todesurteile in China, die nicht vom Obersten Volksgericht verhängt werden, dem zur Bestätigung vorgelegt werden.

Dies wurde auf der 24. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 10. Nationalen Volkskongresses (NVK) am Dienstag beschlossen. Die Mitglieder des Ständigen Ausschusses des NVK waren der Meinung, dass nur das Oberste Volksgericht Todesstrafen genehmigen dürfen sollte. Damit werden die Überprüfung und die Kontrolle über die Todesstrafe verstärkt. Die Kriterien für Todesurteile werden streng gehandhabt, um Genauigkeit bei deren Verhängung zu garantieren.

Xiao Taifu, Leiter des Forschungsinstituts für Verfassung und Menschenrechte an der Peking-Universität und Chef des Beijing-Futai-Anwaltsbüros, sagte, dass diese Gesetzesänderung sowohl der Verfassungsrichtlinie in Bezug auf Respekt und Garantie der Menschenrechte entspricht, als auch den internationalen Gepflogenheiten bei Todesurteilen, nämlich seltenerer Anwendung der Todesstrafe und der Einhaltung bestimmter Mindestnormen.

Um die Kriminalität gezielter zu bekämpfen, hatte der Ständige Ausschuss des 6. NVK im Jahr 1983 das Organisationsgesetz für die Volksgerichte abgeändert. Gemäß der Gesetzesänderung 1983 konnte das Oberste Volksgericht die Volksgerichte in den Provinzen, Selbstverwaltungszonen und regierungsunmittelbaren Städten ermächtigen, bei der Verhängung von Todesstrafen, zum Beispiel bei Mord, Notzucht, Raub und der Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, die Todesstrafe zu bestätigen.

Dies brachte aber Probleme mit sich. Den Todesurteilen fehlte es an Kontrolle, weil die Überprüfung und die Bestätigung der Todesstrafe in der gleichen Instanz vorgenommen wurden. Das führte zu manchen Fehlurteilen. Eine große Zahl der Todesurteile setzte die Regierung unter Druck.

Ende 2005 hatte das Oberste Volksgericht gefordert, dass ab 1. Januar 2006 Berufungsverfahren eröffnet werden müssen, wenn im Falle eines Todesurteils Probleme bei wichtigen Fakten und Beweismaterialien auftauchen. Ab 1. Januar 2007 muss bei jedem Todesurteil ein Berufungsverfahren eröffnet werden. Diese Veränderung wird als wichtiger Schritt gesehen, die Bestätigung von Todesurteilen an dem Obersten Volksgerichtshof zurückzugeben.

Eine Schwierigkeit bei der jetzigen Gesetzesänderung war, dass das Oberste Volksgericht zu wenige Richter hatte. Um die Fälle künftig überhaupt personell bewältigen zu können, stellte das Oberste Volksgericht seine Organisationsstruktur und Arbeitsverteilung um. Es wurden nicht nur viele Juristen eingestellt, sondern auch Richter aus den Provinzen versetzt. Außerdem wurden drei neue Strafkammern eingerichtet.

Der Präsident des Obersten Volksgerichts, Xiao Yang, sah darin einen wichtigen Schritt, um Fehlurteile zu verhindern. Laut den geltenden chinesischen Gesetzen wird die Todesstrafe noch bestehen.

(China.org.cn, ynet.com, 2. November 2006)