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TEIL I
1-3 Frage: Ausländische Medien berichten, dass mehr als 4000 chinesische Regierungsbeamte, die der schweren Korruption verdächtigt werden, ins Ausland geflohen sind. Nach vorsichtigen Schätzungen sollen sie Geld in Höhe von 5 Milliarden US-Dollar ins Ausland geschmuggelt haben. Was wird getan, um diese Kriminellen zu verfolgen und die Rückgabe der von ihnen unterschlagenen Gelder zu erreichen? Was machen die chinesischen Gerichte, um diese korrupten Beamten zu bestrafen?
Am 11. Dezember 2003 unterzeichnete China den Anti-Korruption-Pakt
der Vereinten Nationen.
Bild: Zhang Yesui, stellvertretender Außenminister Chinas, bei der Rede
auf der Tagung

 

Antwort: Da wir keine Sonderstatistiken haben, können wir nicht feststellen, ob die ausländischen Berichte völlig richtig sind. Aber es ist eine unleugbare Tatsache, dass gewisse der Korruption verdächtige Elemente mit unterschlagenem Geld ins Ausland geflohen sind. Die Korruption stellt sich hier als Tauschhandel zwischen Macht und Geld dar.

Verhütung und Unterbindung von Korruption ist weltweit ein schwieriges Problem. Es ist festzustellen, dass China in den letzten Jahren die Korruption von Anfang an zu verhüten und energisch zu bekämpfen suchte. Wir reformieren ständig das politische und wirtschaftliche System und bringen Neuerungen hervor, die dazu beitragen, die Ausbreitung der Korruption zu verhindern. Wir treffen vor allem folgende Maßnahmen, um die flüchtigen Tatverdächtigen zu verfolgen und die von ihnen unterschlagenen Geldsummen zurückzubekommen:

Zwischen September 1987 und Dezember 2004 hat China mit 41 Ländern, darunter mit Polen, der Mongolei und Rumänien insgesamt 44 Rechtshilfe-Abkommen und -verträge geschlossen. Nach diesen Abkommen und Verträgen kann China die genannten Länder ersuchen, dorthin geflohene Verdächtige zu verhaften und China zu überstellen sowie die von ihnen geschmuggelten Geldsummen zu beschlagnahmen und China zurückzugeben.

Im Dezember 2000 veröffentlichte China das Auslieferungsgesetz der Volksrepublik China, um gegen die ins Ausland geflohenen korrupten Beamten vorgehen zu können. Dementsprechend hat China mit 25 Ländern bilaterale Auslieferungsverträge geschlossen. Vor allem in den letzten beiden Jahren wurden größere Anstrengungen unternommen, um flüchtige Kriminelle zu verfolgen und zu verhaften. Einige von ihnen wurden bereits nach China ausgeliefert und ein Teil des von ihnen unterschlagenen Geldes konnte beschlagnahmt und an China zurückgegeben werden.

Die Zusammenarbeit mit der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) ist erfolgreich. China trat im Jahre 1984 der Interpol bei und bildete anschließend das Staatliche Zentrale Büro Chinas der Interpol. Bis heute hat China über die Interpol mehr als 800 rote Runderlasse bekannt gegeben. Von 1993 bis Januar 2005 hat China in Zusammenarbeit mit der Interpol mehr als 230 flüchtige Tatverdächtige aus mehr als 30 Ländern und Gebieten nach China geführt.

Auf der 58. Vollversammlung der Vereinten Nationen wurde der Antikorruptionspakt der UNO angenommen. China hat diese Konvention unterzeichnet, was im Oktober 2005 vom Nationalen Volkskongress gebilligt wurde. Damit hat die chinesische Polizei die Chance, durch internationale Zusammenarbeit „Untersuchungen und Beweisaufnahmen durchzuführen, flüchtige Tatverdächtige ausgeliefert zu bekommen und unterschlagenes Geld zurückzuerhalten“. So kann man korrupte Beamte, die ins Ausland geflohen sind, gesetzlich nach China zurückführen, um sie zu bestrafen.

Gegenwärtig wird in China Sammlung von Informationen über flüchtige, korrupte Beamte vorbereitet, um die Kontrolle über diese Tatverdächtigen zu verstärken und bei Fluchtgefahr rechtzeitig Maßnahmen zu ihrer Verfolgung zu ergreifen. Jetzt werden zu Untersuchungszwecken Akten angelegt, um schnell Informationen über grundlegende Verhältnisse korrupter Beamter, über ihre Straftaten, ihre Ausreisepapiere sowie über ihre Adressen im Ausland zu sammeln.

Bei der Bekämpfung grenzübergreifender krimineller Handlungen und der Verfolgung ins Ausland geflohener korrupter Beamter sind auch komplizierte Fragen zu lösen, die durch die dort herrschenden politischen und Rechtssysteme sowie durch den kulturellen Hintergrund der jeweiligen Länder entstehen können. China hat nur unzureichende Erfahrungen mit der Verfolgung ins Ausland geflohener Verdächtiger. Es fehlt noch an genauen Kenntnissen über die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen die Korruption, vor allem an genauen Informationen über die Straf- bzw. Zivilgesetze der jeweiligen Länder. Und es fehlt auch noch an Fachkräften, um die internationale Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung zu intensivieren. 

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