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TEIL II Friedliche Entwicklung und Auswärtige Beziehungen
2-5 Frage: Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägern zu verhindern. Welchen prinzipiellen Standpunkt nimmt die Großmacht China ein? Welche Maßnahmen wurden getroffen?

Antwort: Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägern sind für den Frieden und die Sicherheit der internationalen Gemeinschaft wie für einzelne Regionen eine kritische Bedrohung. Als ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates und Staat mit Kernwaffenbesitz bemüht China sich stets, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägermitteln zu unterbinden.

Als Unterzeichner des Atomwaffensperrvertrages verfolgt China eine aktive, ernsthafte und verantwortungsbewusste Politik und hat entsprechende Aktionen unternommen. In den letzten Jahren wurde folgendes getan:

Auf der internationalen Ebene hat China fast alle Verträge über Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtweitergabe von nuklearen, biologischen, chemischen und konventionellen Waffen unterzeichnet und sich an der Arbeit entsprechender internationaler Organisationen beteiligt. Dabei ist es seiner Pflicht und Verantwortung der internationalen Gemeinschaft gegenüber gewissenhaft nachgekommen und hat viele vernünftige und realisierbare Vorschläge gemacht. Zugleich beteiligt sich China aktiv an den diplomatischen Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft zur Lösung der Atomwaffensperrfrage und fördert durch Dialoge und Zusammenarbeit, also auf friedliche Weise die Lösung des Atomproblems auf der koreanischen Halbinsel, im Iran sowie der damit zusammenhängenden Fragen. Mit vielen Ländern hat China einen bilateralen Austausch und Kooperation zur Frage der Atomwaffensperrung durchgeführt. China hat mit Taten wichtige Beiträge zur Realisierung der internationalen Atomwaffensperrung und Erhaltung oder Förderung des regionalen bzw. internationalen Friedens und der Sicherheit geleistet.

Im Inland wurde durch das Rechtssystem die Atomwaffensperrung gestärkt. Eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen über sensible nukleare, biologische, chemische und Raketentechniken und entsprechende Produkte sowie die vollständige Kontrolle aller militärischen Produkte wurde nach und nach erlassen. Daneben wurde die Anwendung von Gesetzen intensiviert. Alle Fälle von illegaler Ausfuhr sensibler Gegenstände und Technik sind laut Gesetz als schwerwiegend zu behandeln. Die Bekanntmachung entsprechender Gesetze und Verordnungen und die Aufklärung und Qualifikation von Unternehmen, die mit sensiblen Gegenständen oder Techniken arbeiten, wurde verstärkt. Es werden Exportkontrollen zur Einhaltung des Atomwaffensperrvertrages durchgeführt, was die früher übliche Verwaltung durch Administration verändert. Diesbezügliche Handlungsweisen stimmen im Großen und Ganzen mit der international vorherrschenden Praxis überein.

China tritt entschieden gegen jede Form der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägern auf und ist dafür, die Autorität des Atomwaffensperrvertrages buchstabengetreu zu erhalten und dessen allgemeine Gültigkeit zu stärken. Staaten mit Atomwaffen wie auch Staaten ohne Atomwaffen sollen die eingegangenen Vertragsverpflichtungen treulich erfüllen. Alle Länder sollen im Rahmen des Völkerrechts durch politische und diplomatische Mittel die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägern verhindern. Die entsprechenden Handlungen sollen die Erhaltung des internationalen bzw. regionalen Friedens und der Stabilität begünstigen. Geeignete Lösungen bei Konflikten sind nicht durch Konfrontation und Druck, sondern durch Kooperation und Dialog zu finden. Es gilt außerdem, das Verhältnis von Atomwaffensperrung und friedlicher Nutzung der Atomenergie ausgeglichen und harmonisch zu behandeln. Die Verwirklichung der Ziele des Atomwaffensperrvertrages muss bei voller Respektierung der legitimen Rechte und Interessen aller Länder bei der friedlichen Nutzung der Atomenergie garantiert werden. Doppelte Standards dienen nicht zu den Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägern zu verhindern.

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