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TEIL III Religion, Menschenrechte, Tibet und Taiwan
3-2 Frage: Die Regierung ist in China auf der Basis der sozialistischen Gesetzgebung tätig, die weiter vervollständigt wird. China garantiert die Religionsfreiheit. Wie ist dann aber zu verstehen, dass Falungong nicht als Religion anerkannt wird? Wurde Falungong in Übereinstimmung mit den existierenden Gesetzen verboten?

Antwort: China befolgt strikt das Prinzip, Religion und Politik voneinander zu trennen. In China gibt es den Buddhismus, den Taoismus, den Protestantismus, den Katholizismus und den Islam. Die chinesische Regierung behandelt alle Religionen gleich gemäß der Politik der Religionsfreiheit. Sie vertritt nicht den Standpunkt einer Religion und fällt auch nicht, wie einige Herrscher in der Geschichte Chinas, Urteile über das Gute und das Böse in einer Religion. Der Grund für das Verbot der Falungong-Sekte liegt darin, dass diese gegen die Gesetze verstößt und, wie aus den Tatsachen hervorgeht, eine gegen die Gesellschaft, die Wissenschaft und die ganze Menschheit gerichtete Irrlehre ist. Keine verantwortungsbewusste Regierung kann angesichts der von der Falungong-Sekte verursachten Gefährdung öffentlicher Belange ohne zu reagieren untätig bleiben. Falungong muss verboten werden.

China ist ein Land, das nach sozialistischen Gesetzen regiert wird. Die gesetzlichen Grundlagen für das Falungong-Verbot sind folgende:

Falungong hat Chinas Gesetze und das Strafrecht verletzt. Li Hongzhi hetzt betrügerisch unter dem Deckmantel einer Religion, des Qigong (vitalitätsfördernde Atemübungen) und anderer angeblich die Gesundheit fördernder Übungen seine Anhänger auf, Staatsorgane und Presseeinheiten zu belagern und zu stürmen. Die Falungong-Anhänger sind sich oft nicht im Klaren, wessen Interessen sie da vertreten. Sie werden verleitet, die öffentliche Ordnung zu stören, sich selbst zu verbrennen, die Sicherheit des Lebens der Bürger und ihres Eigentums zu gefährden und die wirtschaftliche Entwicklung in Frage zu stellen. Damit verstieß Falungong gegen einschlägige Bestimmungen der chinesischen Strafgesetze.

In China wird im Gesetz zum Schutz der Minderjährigen festgelegt: "Werden die Persönlichkeitsrechte und andere Rechte der Minderjährigen verletzt, ist das eine Straftat. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit dafür ist laut Gesetz zu ermitteln." Die von Li Hongzhi geleiteten Banden betrogen Minderjährige und wiegelten sie auf. Sie kontrollierten sie geistig und verleiten sie sogar, sich selbst zu verbrennen. Minderjährige zu quälen und zu töten, verletzt ihre Persönlichkeitsrechte, natürlich in erster Linie das Recht auf Leben. Das sind Taten, mit denen die Gesetze zum Schutz der Minderjährigen, zur Verbrechensvorbeugung u. a. skrupellos gebrochen werden.

Kleine Gruppen ultrakonservativer Kreise sammelten sich illegal, aufgehetzt und irregeführt durch Li Hongzhi und seine betrügerische Organisation. Sie veranstalteten Demonstrationen, druckten und verteilten gesetzwidrig Propagandamaterial. Sie stifteten ständig Unruhen auf dem Tian’anmen-Platz, provozierten Vorfälle, was üble Folgen für die öffentliche Ordnung hatte. Ihre Handlungen verstießen gegen gesetzliche Vorschriften, so gegen das Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen, gegen Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und gegen Bekanntmachungen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit. Nach einschlägigen Bestimmungen sind die Organisatoren und Hintermänner illegaler Versammlungen und Demonstrationen strafrechtlich zu belangen.

Die Falungong-Sekte bildete illegale Vereinigungen und gründete beispielsweise die "Forschungsgesellschaft für Falun Dafa". Es wurden Hilfsstationen und Übungsstellen eingerichtet, um die Psyche der Falungong-Übenden zu kontrollieren und mit Hilfe verschiedener Köder und Mittel wie der "Zügelungsbeschwörung" (nach dem Vorbild des Romans Die Pilgerfahrt nach Westen). Li Hongzhi und seine Anhänger, die sich von Falungong betören lassen, beteiligten sich mehrmals an Unruhestiftungen und vergingen sich damit gegen die einschlägigen Vorschriften über die Registrierung der Massenorganisationen Chinas.

Eines soll deutlich gesagt werden: Die chinesische Regierung bekämpft nicht per Gesetz oder mit ihren Verwaltungsbefugnissen eine Ideologie oder einen Glauben, also etwas, was nur in der Vorstellung einzelner existiert, weil das in einer sozialistischen Demokratie und nach unseren Gesetzen durchaus erlaubt ist. In China gibt es weder "ideologische Verbrecher" noch "Schuldige aus Glaubensgründen". Daher hatte bisher jedes Mitglied der Falungong-Sekte, das gesetzlich bestraftet wurde, nur die Folgen seiner Handlungen zu tragen. Die Betrogenen, die von den von Li Hongzhi verdrehten religiösen Termini irregeführt wurden und "Falun Dafa" als religiösen Leitsatz verstanden und danach suchten, haben selbstverständlich das Recht, durch die Teilnahme an erlaubten religiösen Aktivitäten ihre geistige Welt in Ordnung zu bringen und die Freuden der Religionsfreiheit zu genießen, sobald sie sich aus eigener Initiative von der ideologischen und organisatorischen Kontrolle durch die Sekte Falungong getrennt haben. 

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