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TEIL III Religion, Menschenrechte, Tibet und Taiwan
3-4 Frage: Zur Zeit sprechen in der internationalen Gemeinschaft viele von einer "Tibet-Frage". Wie entstand diese Frage? China erklärt nach wie vor, "Tibet ist seit alters ein untrennbarer Bestandteil des chinesischen Territoriums". Gibt es dafür historische Beweise?

Antwort: In Wirklichkeit gibt es ebenso wenig eine "Tibet-Frage", wie es eine "Washington-Frage" oder eine "New York-Frage" gibt. Der Kern der "Tibet-Frage" besteht darin, dass seit knapp einem Jahrhundert westliche imperialistische Mächte versuchen, lokale Separatisten Tibets heranzuziehen und sie dabei zu unterstützen, Tibet von China abzutrennen. Wenn heute die USA und einige westliche Länder aufhören würden, die Dalai-Lama-Clique und deren Komplott für eine "Unabhängigkeit Tibets" in direkter oder indirekter Form zu unterstützen, wenn diese Clique also alle Forderungen nach so genannter Unabhängigkeit radikal fallen ließen und prinzipiell darauf verzichten würden, zu versuchen, das Vaterland zu spalten, gäbe es in der Welt längst keine "Tibet-Frage" mehr.

Von alters her ist Tibet Bestandteil der chinesischen Souveränität. Es gibt nicht nur Aufzeichnungen darüber, dass die Zentralregierung aller Dynastien Hoheitsrechte in Tibet ausübten, sondern auch archäologische Funde, welche die engen Beziehungen zwischen Tibet und dem Landesinneren beweisen.

Tibet liegt im Südwesten Chinas. Die Vorfahren der Tibeter stellten bereits vor unserer Zeitrechnung Verbindung mit Han-Chinesen in den zentralen Gebieten Chinas am Mittel- und Unterlauf des Gelben Flusses her. Im Laufe vieler Generationen vereinigten sich allmählich die zahlreichen Stämme des Tibet-Plateaus. So entstand die tibetische Nationalität. In der Mitte des 13. Jahrhunderts wurde Tibet offiziell ins Territorium der Yuan-Dynastie Chinas eingegliedert. In den Jahren 1268, 1287 und 1334 schickte die Zentralregierung der Yuan-Dynastie Beamte nach Tibet, um dort Volkszählungen durchzuführen. Im Werk Han-chinesische und Tibetische Geschichtssammlung, das in der tibetischen Sprache verfasst wurde, ist ausführlich darüber nachzulesen. Seither unterstand Tibet immer der chinesischen Zentralverwaltung und war nie ein unabhängiger Staat, obwohl in dieser Zeit in China mehrere Dynastien sich abwechselten und dementsprechend verschiedene Zentralmächte entstanden. In der Welt gab es auch nie einen Staat, dessen Regierung Tibet als selbstständiges Gebiet anerkannt hätte.

Im Herbst 1911 brach in China die Xinhai-Revolution aus, die zum Sturz der fast 270-jährigen Qing-Dynastie führte. Die Republik China wurde gegründet. In der ersten von ihr erlassenen Verfassung wurde erklärt, Tibet sei Bestandteil der Republik China. Nach Gründung der Volksrepublik China im Jahr 1949 beschloss die zentrale Volksregierung, gemäß den historischen und aktuellen Gegebenheiten in Tibet, eine Politik der friedlichen Befreiung Tibets zu verfolgen. Am 23. Mai 1951 unterzeichneten die zentrale Volksregierung und Vertreter der tibetischen Lokalregierung das Abkommen über die Maßnahmen zur friedlichen Befreiung Tibets, was von Angehörigen aller in Tibet lebenden Nationalitäten unterstützt wurde. 1954 wurde der Dalai Lama zum Vizevorsitzenden des Ständigen Ausschusses des ersten Nationalen Volkskongresses und der Panchen Lama zum Mitglied dieses Ständigen Ausschusses gewählt. Im April 1956 trat Dalai Lama sein Amt als Vorsitzender des Vorbereitungskomitees für das Autonome Gebiet Tibet an. Im März 1959 wurde in Tibet ein Aufruhr niedergeworfen und dann eine demokratische Reform durchgeführt. Im September 1965 wurde das Autonome Gebiet Tibet offiziell gegründet.

Die Geschichte beweist, dass die Zugehörigkeit Tibets zu China unzweifelhaft ist. In Bezug auf die Angelegenheiten Tibets nimmt die chinesische Regierung eine eindeutige Position ein und verfolgt eine klare Politik. Dies ist eine in der internationalen Gemeinschaft allgemein bekannte Tatsache. Kein Staat der Welt gestattet anderen, sich in seine inneren Angelegenheiten einzumischen. Das ist ein Grundprinzip des Völkerrechts. Selbstverständlich nimmt China auch für sich dieses Recht in Anspruch.

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