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TEIL V Öffnung nach Außen und Handel
5-6 Frage: Laut Informationen plant China, von 2006 bis 2010 die Einkommenssteuertarife der in- und ausländischen Unternehmen zu vereinheitlichen. Die Vorzugspolitik für ausländische Investoren würde so letzten Endes abgeschafft werden. Stimmt das? Welchen Einfluss übt die Vereinheitlichung der Steuertarife auf die Aufnahme von Auslandskapital aus?
Auf einer Versammlung des staatlichen Steueramts der Stadt Nanjing nimmt ein Vertreter einer ausländischen Firma (rechts) von einem Beamten des Steueramts Dokumente entgegen.
 

Antwort: Wir haben die Vereinheitlichung der Einkommenssteuertarife für in- und ausländische Unternehmen schon in Betracht gezogen. Heute beträgt der Einkommenssteuertarif der chinesischen Betriebe in allen Regionen Chinas ausnahmslos 33%, während sich die Einkommenssteuertarife für die ausländischen Unternehmen in den Sonderwirtschaftszonen und in 14 geöffneten Küstenstädten auf 15% bzw. 24% belaufen. Es besteht ein großer Tarifunterschied zwischen den in- und ausländischen Unternehmen. Die Struktur zweier parallel laufenden Steuersysteme für die in- und ausländischen Investoren steht im Widerspruch zu internationalen Gepflogenheiten. Eine solche Steuersystemstruktur führt zu Ungerechtigkeiten in der tatsächlichen steuerlichen Belastung der in- und ausländischen Investoren und beeinträchtigt in gewissem Ausmaß die Entwicklung der chinesischen Marktwirtschaft.

Es ist inzwischen über vier Jahre her, dass China im November 2001 der WTO beitrat. Das sozialistische Marktwirtschaftssystem ist bereits entstanden und vervollkommnet sich weiter. Um dieser Situation zu entsprechen, muss China einheitliche, faire und transparente Marktregeln formulieren und die faire Konkurrenz zwischen den Unternehmen fördern. Weiterhin gilt es, die Einkommenssteuersysteme für die in- und ausländischen Investoren zu vereinheitlichen und ein einheitliches Einkommenssteuersystem der Unternehmen einzuführen.

Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses hat einen Antrag für ein neues Einkommenssteuergesetz der Unternehmen mit in den Gesetzgebungsplan für das Jahr 2006 einbezogen. Die Reform des Steuersystems wird von folgenden grundlegenden Gedanken geleitet: Die beiden parallel laufenden Einkommenssteuergesetze für in- und ausländische Investoren zu einem einheitlichen Einkommenssteuergesetz für die Unternehmen vereinigen, ein standardisiertes und transparentes Einkommenssteuersystem für die Unternehmen einführen, ein steuerpolitisches Milieu zugunsten der fairen Konkurrenz zwischen allen Unternehmen herbeiführen, das Niveau der Nutzung des Auslandskapitals heben, die Volkswirtschaftsstruktur optimieren, die Produktqualität verbessern, technische Fortschritte anregen und die Volkswirtschaft kontinuierlich, erfolgreich und koordiniert entwickeln.

Selbstverständlich muss man bei der Formulierung dieses neuen Gesetzes darauf achten, das neue Gesetz mit den heute noch in Kraft befindlichen Gesetzen und Verordnungen zu verbinden, angemessene Übergangsmaßnahmen zu treffen und die Belastungsfähigkeit der ausländischen Investoren zu berücksichtigen. Wir brauchen nicht darum besorgt zu sein, dass die Vereinheitlichung der Einkommenssteuertarife der Aufnahme des Auslandskapitals schadet. Denn die ausländischen Investoren legen gewiss großen Wert auf steuerliche Vorzugsbedingungen, aber sie interessieren sich noch mehr für die Stabilität der politischen Lage und den großen potentialen Markt in China. Wir glauben, dass sich das Investitionsmilieu in China im Zug der ununterbrochenen Vertiefung und Ausdehnung der Reform und Öffnung verbessern wird.

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