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TEIL VII Finanz- und Steuerwesen sowie Aktienhandel
Frage 7-6: Manche Fachleute meinen, ein wichtiger Grund für die wachsende Korruption in China liege darin, dass der Kampf gegen die Geldwäsche zu schwach geführt werde. Es wird ja ein Anti-Geldwäsche-Gesetz ausgearbeitet. Wie soll die Geldwäsche bekämpft werden?

Antwort: Gewiss, schwere Wirtschaftsdelikte wie Unterschlagungen, Vorteilsannahmen, Steuerhinterziehungen, Drogenhandel und Schmuggel sowie Terrorakte stehen im engen Zusammenhang mit der Geldwäsche. Nach Angaben des chinesischen Anti-Geldwäsche-Kontrollzentrums wurden bis Ende 2005 insgesamt 683 Anhaltspunkte für verdächtige Geschäfte von diesem Kontrollzentrum den zuständigen Stellen gemeldet. Es waren aber mehr als 70 000 Geschäfte im Wert von 137,8 Milliarden Yuan und mehr als eine Milliarde US-Dollar auf 4926 Kontos registriert. Die immer zunehmende Geldwäsche gefährdet die politische Stabilität, die soziale Ordnung, die wirtschaftliche und politische Sicherheit in der ganzen Welt.

China agiert verantwortungsbewusst und kämpft unbeirrt gegen die Geldwäsche. Die Formulierungen im Anti-Geldwäsche-Gesetz zeigen das Bemühen Chinas, Geldwäsche zu verhüten. Mit immer größer werdenden Geldwäscheoperationen stehen andere kriminelle Handlungen wie Schmuggel, Drogenhandel, Unterschlagungen und Vorteilsannahmen in engem Zusammenhang. Sie alle sind zu verhindern bzw. zu bekämpfen.

Im April 2006 wurde der Entwurf des Anti-Geldwäsche-Gesetzes (insgesamt 7 Kapitel mit 45 Artikeln) nach dreijährigen Beratungen der 21. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 10. Nationalen Volkskongresses vorgelegt. Darin wurden zur Bekämpfung der Geldwäsche folgende Maßnahmen festgelegt:

1. Um Korruption in Anwendung des Anti-Geldwäsche-Mechanismus zu bekämpfen, wird im Entwurf verankert, dass die Finanzorgane und spezielle nichtfinanzielle Institutionen ein System zur Erkennung der Identität der Auftraggeber etablieren müssen. Anonymen Auftraggebern dürfen keine Dienste angeboten werden. Fachkundige Beamte, die Erfahrungen in der Verhütung von Delikten besitzen, werden an den Schwerpunkten Identitätserkennung, Kontenkontrolle und Geldverkehr eingesetzt. Entsprechend den Bestimmungen über die Verjährung der Strafverfolgung wird im Entwurf festgelegt, dass die Materialien über die Identität der Auftraggeber und die Informationen über ihre Geschäfte nach Ende der Geschäftsbeziehungen noch mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden müssen. Materialien und Informationen über verdächtige Geschäfte sind mindestens 20 Jahre zu sichern. So ist leichter die Herkunft des Geldes sowie die eigentliche Absicht der an den Geschäften teilnehmenden Personen zu erkennen. Außerdem kann man so die tatsächlichen Eigentümer des Geldes und die Nutznießer des Geschäftes herausfinden und gegebenenfalls verfolgen.

2. Im Entwurf gibt es Artikel über das Berichtssystem bei großen Geschäftsumfängen und zweifelhaften Geschäften. Die Finanzinstitute und einige besondere Nichtfinanzorgane müssen ungewöhnliche Geschäfte, die der für Kontrollen festgelegten Mengennorm entsprechen und keine erkennbaren wirtschaftlichen oder sonstige legale Ziele haben, rechtzeitig als mögliche Anhaltspunkte für die Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten dem Anti-Geldwäsche-Informationszentrum melden. Die in der zuständigen Verordnung verankerten Mengennormen sind: Bei Einzel-Überweisungen Summen in Höhe von über einer Million Yuan (Renminbi) zwischen Rechtspersonen, sonstigen Organisationen und selbstständigen Gewerbetreibenden oder Einzelbarzahlungen von über 200.000 Yuan sowie Finanzaktionen, die diese Limite überschreiten, werden schwerpunktmäßig kontrolliert.

3. Angesichts der allmählichen Zunahme der Geldwäsche in Nichtfinanzinstituten betont der Entwurf, dass Finanzinstitute wie Banken, Wertpapierbörsen und Versicherungsgesellschaften die Hauptkräfte gegen Geldwäsche darstellen. Besondere Nichtfinanzinstitute wie Immobiliengesellschaften, Edelmetall- und Juwelengeschäfte, Auktionshäuser, Anwalts- und Buchführungsbüros sind gleichfalls zur Verhinderung von Geldwäsche verpflichtet. Auch sie sollen ein internes Anti-Geldwäsche-Kontrollsystem einführen.

4. Zur tatkräftigen Bekämpfung der gesetzwidrigen Verlagerung von Geld und der Flucht von Straftätern ins Ausland sieht der Entwurf vor, dass die für die Bekämpfung der Geldwäsche zuständigen Behörden das Recht haben, Untersuchungen durchzuführen. Sie dürfen Personen befragen, Material kontrollieren, kopieren, zwecks Aufbewahrung versiegeln oder vorläufig sperren. Im Entwurf sind auch strenge Bestimmungen über Maßnahmen zur Untersuchung der Geldwäsche zu finden, um Machtmissbrauch zu vermeiden und den rechtmäßigen Besitz von Institutionen und Einzelpersonen zu schützen. Es werden Bedingungen für die Durchsetzung dieser Maßnahmen, das Genehmigungsverfahren und die Untersuchungsobjekte bzw. -fristen festgelegt.

5. Im Entwurf ist eine besondere Bestimmung über die Zusammenarbeit mit anderen Ländern im Kampf gegen terroristische Aktivitäten in der Welt enthalten. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche gelten auch für die Unterbindung von Finanzierungen terroristischer Handlungen.

China bekämpft entschlossen die Geldwäsche. Das Anti-Geldwäsche-Gesetz ist eine Garantie, um Geldwäsche rechtzeitig aufzudecken, unter Kontrolle zu bringen, die Herkunft unrechtmäßig erworbenen Geldes zu untersuchen und es zu beschlagnahmen, Geldwäsche und mit Geldwäsche zusammenhängende Straftaten zu verhindern, die durch Geldwäsche verursachten finanziellen und rechtlichen Risiken zu vermeiden und die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen die Geldwäsche zu erweitern.

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