Die Anträge der Plenartagung des Landeskomitees der PKKCV müssen
von einer absoluten Mehrheit seiner Mitglieder angenommen werden.
Die Anträge des Ständigen Ausschusses des Landeskomitees müssen
ebenfalls von einer absoluten Mehrheit seiner Mitglieder angenommen
werden.
Alle Organisationen und Einzelpersonen, die im Landeskomitee der
PKKCV Mitglied sind, haben die Pflicht, sich an die Beschlüsse der
PKKCV-Tagungen zu halten und sie durchzuführen. Haben sie
unterschiedliche Meinungen zu den PKKCV-Beschlüssen, können sie
unter der Voraussetzung, die Beschlüsse entschieden umzusetzen,
ankündigen sich ihre Meinung vorzubehalten. Dies gilt ebenfalls für
die Lokalkomitees.
(CIIC/10. Februar 2003)
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