Die Anzahl der Mitgliedsorganisationen und Mitglieder eines
Landeskomitees der PKKCV wird vom Ständigen Ausschuss des letzten
Landeskomitees durch Diskussion entschieden.
Wenn es für ein Landeskomitee notwenig scheint, in seiner Amtszeit
die Anzahl seiner Mitgliedsorganisationen und Mitglieder zu
verändern, wird Entsprechendes vom Ständigen Ausschuss dieses
Landeskomitees durch Diskussion entschieden.
(CIIC/10. Februar 2003)
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