Der Ständige Ausschuß des Landeskomitees verfügt über nachfolgende
Amtsbefugnisse:
a)
die Befugnis der Auslegung des Statuts der PKKCV und die Aufsicht
über dessen Durchführung,
b)
die Befugnis zur Einberufung und die Führung des Vorsitzes der
Plenartagung des Landeskomitees der PKKCV, (Die 1. Tagung jedes
Landeskomitees soll unter dem Vorsitz des Präsidiums, das von
dieser Tagung gewählt wird, stattfinden.),
c)
die Befugnis, die Erfüllung der im Statut der PKKCV festgelegten
Aufgaben zu organisieren,
d)
die Befugnis zur Durchführung der Beschlüsse der Plenartagung des
Landeskomitees;
e)
die Befugnis zur Überprüfung und Genehmigung wichtiger Vorschläge,
die in den Tagungsferien des Landeskomitees dem NVK und dessen
Ständigen Ausschuss bzw. dem Staatsrat vorgelegt werden,
f)
die Befugnis zur Ernennung und Abberufung der stellvertretenden
Generalsekretäre des Landeskomitees der PKKCV, auf Initiative des
Generalsekretärs,
g)
die Befugnis zur Entscheidung über die Einrichtung und die
Veränderung der Apparate des Landeskomitees der PKKCV und
h)
die Befugnis zur Ernennung und Abberufung dessen führender
Mitglieder.
(CIIC/10. Februar 2003)
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