a) Das Recht auf die Abänderung des Statuts der PKKCV und die
Aufsicht über dessen Durchführung,
b)
Das Recht auf die Wahl des Vorsitzenden, der Vizevorsitzenden und
Generalsekretäre des Landeskomitees und der Mitglieder des
Ständigen Ausschusses,
c)
Das Recht auf die Entgegennahme und Überprüfung des
Rechenschaftsberichts des Ständigen Ausschusses,
d)
Das Recht auf die Diskussion über wichtige Richtlinien und Aufgaben
der PKKCV und die Fassung diesbezüglicher Beschlüsse,
e)
Das Recht auf Teilnahme an Diskussionen über wichtige politische
Richtlinien des Staates und das Vorbringen von Vorschlägen und
Kritiken.
(CIIC/10. Februar 2003)
|