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17. Welche Rechte hat die Plenartagung des Landeskomitees der PKKCV?

a) Das Recht auf die Abänderung des Statuts der PKKCV und die Aufsicht über dessen Durchführung,

b) Das Recht auf die Wahl des Vorsitzenden, der Vizevorsitzenden und Generalsekretäre des Landeskomitees und der Mitglieder des Ständigen Ausschusses,

c) Das Recht auf die Entgegennahme und Überprüfung des Rechenschaftsberichts des Ständigen Ausschusses,

d) Das Recht auf die Diskussion über wichtige Richtlinien und Aufgaben der PKKCV und die Fassung diesbezüglicher Beschlüsse,

e) Das Recht auf Teilnahme an Diskussionen über wichtige politische Richtlinien des Staates und das Vorbringen von Vorschlägen und Kritiken.

(CIIC/10. Februar 2003)



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