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14. Wie steht es mit den Anträgen und den Vorschlägen der PKKCV?

Die Anträge der PKKCV sind Meinungen und Vorschläge zu wichtigen politischen Richtlinien des Staates, wichtigen staatlichen und lokalen Angelegenheiten und wichtigen Probleme des gesellschaftlichen Lebens. Sie werden von den PKKCV-Mitgliedern der PKKCV und durch die PKKCV dem NVK bzw. der Volksregierung unterbreitet.

Hinsichtlich der PKKCV-Anträge wird das sogenannte Prinzip der „drei Nichtbeschränkungen“ befolgt, d. h., dass die Zeit, Anträge zu stellen, der Inhalt der Anträge selbst und die Anzahl der Antragsteller nicht beschränkt wird.

Die Anträge werden im allgemeinen in vier Formen gestellt: a) im eigenen oder dem Namen einer Gruppe von Einzelpersonen; b) während der Konferenz der PKKCV im Namen einer Gruppe oder unter dem gemeinsamen Namen mehrer Gruppen; c) im Namen der Partei bzw. der Organisation, die in der PKKCV mitarbeitet; d) im Namen einer der verschiedenen Sonderkomissionen der PKKCV. Es gibt ein Sonderorgan für die Behandlung von Anträgen, dessen Aufgabe es ist, jeden Antragsteller über die Behandlung seines Antrags zu informieren.

Die Vorschläge der PKKCV müssen durch die Plenartagung des Landeskomitees der PKKCV oder die Sitzung dessen Ständigen Ausschusses und die der Vorsitzendensitzung angenommen werden, um dann im Namen der PKKCV dem NVK und dessen Ständigem Ausschuss oder der Vorlksregierung unterbreitet zu werden.

(CIIC/10. Februar 2003)



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