Die Anträge der PKKCV sind Meinungen und Vorschläge zu wichtigen
politischen Richtlinien des Staates, wichtigen staatlichen und
lokalen Angelegenheiten und wichtigen Probleme des
gesellschaftlichen Lebens. Sie werden von den PKKCV-Mitgliedern der
PKKCV und durch die PKKCV dem NVK bzw. der Volksregierung
unterbreitet.
Hinsichtlich der PKKCV-Anträge wird das sogenannte Prinzip der
„drei Nichtbeschränkungen“ befolgt, d. h., dass die Zeit, Anträge
zu stellen, der Inhalt der Anträge selbst und die Anzahl der
Antragsteller nicht beschränkt wird.
Die Anträge werden im allgemeinen in vier Formen gestellt: a) im
eigenen oder dem Namen einer Gruppe von Einzelpersonen; b) während
der Konferenz der PKKCV im Namen einer Gruppe oder unter dem
gemeinsamen Namen mehrer Gruppen; c) im Namen der Partei bzw. der
Organisation, die in der PKKCV mitarbeitet; d) im Namen einer der
verschiedenen Sonderkomissionen der PKKCV. Es gibt ein Sonderorgan
für die Behandlung von Anträgen, dessen Aufgabe es ist, jeden
Antragsteller über die Behandlung seines Antrags zu
informieren.
Die Vorschläge der PKKCV müssen durch die Plenartagung des
Landeskomitees der PKKCV oder die Sitzung dessen Ständigen
Ausschusses und die der Vorsitzendensitzung angenommen werden, um
dann im Namen der PKKCV dem NVK und dessen Ständigem Ausschuss oder
der Vorlksregierung unterbreitet zu werden.
(CIIC/10. Februar 2003)
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