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11. Welche Pflichten haben die PKKCV-Mitglieder? |
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Die PKKCV-Mitglieder haben die Pflicht, sich an das Statut der
PKKCV und die Resolutionen der PKKCV-Konferenzen zu halten. Wenn
ein Mitglied der PKKCV schwerwiegend gegen das Statut der PKKCV
bzw. deren Resolutionen verstößt, gibt der Ständige Ausschuss des
PKKCV-Komitees der entsprechenden Ebene dem betroffenen Mitglied,
je nach der Schwere des Falls, einen Verweis oder schließt es von
der PKKCV aus. Wenn das betroffene Mitglied die Entscheidung nicht
akzeptiert, darf es darum bitten, dass die Entscheidung noch einmal
überdacht wird.
(CIIC/10. Februar 2003)
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