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10. Welche Rechte haben die Mitglieder der PKKCV?

a) Die PKKCV-Mitglieder (einschließlich der Mitglieder des Landeskomitees und der Lokalkomitees aller Ebenen) haben das Recht, zu wählen und sich wählen zu lassen, und der PKKCV Vorschläge und Kritiken zu unterbreiten;

b) Die PKKCV-Mitglieder haben das Recht, durch Konferenzen und Organisationen der PKKCV an Diskussionen über wichtige politische Richtlinien des Staates und wichtige lokale Angelegenheiten teilzunehmen und den Staatsorganen und deren Mitarbeitern Vorschläge und Kritik zu unterbreiten;

c) Die PKKCV-Mitglieder haben, unter der Voraussetzung, dass sie die Resolutionen ihrer Komitees durchführen, das Recht, sich ihre Meinung vorzubehalten, wenn sie im Gegensatz zu den Resolutionen ihrer Komitees stehen;

d) Die PKKCV-Mitglieder haben das Recht, an Inspektionen, Besichtigungen und Untersuchungen, die von der PKKCV organisiert werden, teilzunehmen.

(CIIC/10. Februar 2003)



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