a) Die PKKCV-Mitglieder (einschließlich der Mitglieder des
Landeskomitees und der Lokalkomitees aller Ebenen) haben das Recht,
zu wählen und sich wählen zu lassen, und der PKKCV Vorschläge und
Kritiken zu unterbreiten;
b)
Die PKKCV-Mitglieder haben das Recht, durch Konferenzen und
Organisationen der PKKCV an Diskussionen über wichtige politische
Richtlinien des Staates und wichtige lokale Angelegenheiten
teilzunehmen und den Staatsorganen und deren Mitarbeitern
Vorschläge und Kritik zu unterbreiten;
c)
Die PKKCV-Mitglieder haben, unter der Voraussetzung, dass sie die
Resolutionen ihrer Komitees durchführen, das Recht, sich ihre
Meinung vorzubehalten, wenn sie im Gegensatz zu den Resolutionen
ihrer Komitees stehen;
d)
Die PKKCV-Mitglieder haben das Recht, an Inspektionen,
Besichtigungen und Untersuchungen, die von der PKKCV organisiert
werden, teilzunehmen.
(CIIC/10. Februar 2003)
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