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9. Welche Parteien und Organisationen können sich an der PKKCV beteiligen?

Parteien und Organisationen, die das Statut der PKKCV unterstützen, können nach Diskussion und Billigung durch den Ständigen Ausschuss des Landeskomitees der PKKCV ins Landeskomitee eintreten. Auch Einzelpersonen können durch Diskussion und auf Einladung des Ständigen Ausschusses des Landeskomitees der PKKCV ins Landeskomitee eintreten. Diese Bestimmung gilt ebenfalls für die Mitglieder der Lokalkomitees.

Die Organisationen und die Einzelpersonen, die in dem Landeskomitee bzw. in den Lokalkomitees der PKKCV mitarbeiten, haben die Pflicht, sich an das Statut der PKKCV zu halten.

Die Lokalkomitees der PKKCV haben die Pflicht, Beschlüsse des Landeskomitees durchzuführen. Die Lokalkomitees unterer Ebenen haben die Pflicht, Beschlüsse des Lokalkomitees oberer Ebene durchzuführen.

(CIIC/10. Februar 2003)



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