Parteien und Organisationen, die das Statut der PKKCV unterstützen,
können nach Diskussion und Billigung durch den Ständigen Ausschuss
des Landeskomitees der PKKCV ins Landeskomitee eintreten. Auch
Einzelpersonen können durch Diskussion und auf Einladung des
Ständigen Ausschusses des Landeskomitees der PKKCV ins
Landeskomitee eintreten. Diese Bestimmung gilt ebenfalls für die
Mitglieder der Lokalkomitees.
Die Organisationen und die Einzelpersonen, die in dem Landeskomitee
bzw. in den Lokalkomitees der PKKCV mitarbeiten, haben die Pflicht,
sich an das Statut der PKKCV zu halten.
Die Lokalkomitees der PKKCV haben die Pflicht, Beschlüsse des
Landeskomitees durchzuführen. Die Lokalkomitees unterer Ebenen
haben die Pflicht, Beschlüsse des Lokalkomitees oberer Ebene
durchzuführen.
(CIIC/10. Februar 2003)
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