Die wichtigste Funktion der PKKCV ist die Mitwirkung bei der
Verwaltung der Staatsangelegenheiten, dies umfasst die politische
Konsultation, die demokratische Überwachung und die Organisation
der Parteien, Organisationen und Personen aller Gesellschaftskreise
und aller Nationalitäten, die in der PKKCV mitarbeiten.
Politische Konsultationen bedeutet hier Diskussion über wichtige
staatliche und lokale politische, wirtschaftliche, kulturelle und
gesellschaftliche Angelegenheiten vor der Entscheidungsfindung und
die Diskussion über wichtige Fragen während der Umsetzung der
Entscheidungen. Das Landeskomitee und die Lokalkomitees der PKKCV
können nach Vorschlägen der KPCh, des Ständigen Ausschusses des
Nationalen Volkskongresses (NVK), der Volksregierung, der
demokratischen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen
Konferenzen zur Diskussion wichtiger Fragen einberufen, an denen
die jeweiligen Verantwortlichen teilnehmen können. Außerdem kann
die PKKCV den obengenannten Organisationen und Personen wichtige
Fragen zur Diskussion vorschlagen.
Demokratische Überwachung bedeutet hier, durch Vorschläge und
Kritik die Aufsicht über die Einhaltung der Verfassung, der Gesetze
und Verordnungen des Staates, der wichtigen politischen Richtlinien
sowie über die Pflichterfüllung, die Disziplinerhaltung und die
Rechtschaffenheit der Staatsorgane und deren Mitarbeiter
auszuüben.
Die Mitwirkung bei der Verwaltung der Staatsangelegenheiten ist im
Grunde die Erweiterung der politischen Konsultation und der
demokratischen Überwachung. Abgesehen von diesen beiden Inhalten
sucht die PKKCV aus eigener Initiative nach Themen, die dem Volk
ein wichtiges Anliegen sind und von den Partei- und
Regierungsabteilungen beachtet werden sollten. Zu diesem Zweck
organisiert die PKKCV Untersuchungen und macht daraufhin den
Partei- und Regierungsorganen konstruktive Vorschläge. Darüber
hinaus versucht sie, den Einfluss ihrer Mitglieder zu verstärken,
damit diese Meinungen und Vorschläge zur Reform und Öffnung und der
sozialistischen Modernisierung unterbreiten können.
(CIIC/10. Februar 2003)
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