Enzyklopädie der Klimaverhandlungen

05.11.2015

Gemeinsame, jedoch differenzierte Verantwortung

Das Prinzip der „gemeinsamen, jedoch differenzierten Verantwortung“ bildet seit jeher die Grundlage für Chinas Beteiligung bei den internationalen Klimaverhandlungen. Das Prinzip legt fest, welchen verpflichtenden Beitrag die Industriestaaten zur Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen leisten sollen. Für Entwicklungsländer wurde bislang noch keine klare Verpflichtung vorgeschrieben.

Das System des Emissionsrechtehandels

Der Emissionsrechtehandel ist ein Marktsystem zur Senkung des globalen Ausstoßes von Treibhausgasen und zur Verringerung des CO2-Ausstoßes. Gegenwärtig existieren drei verschiedene Systeme, durch welche die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen unter einander Emissionszertifikate aufeinander übertragen oder voneinander erhalten können.

Schnellstartfinanzierung

Auf der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen wurde der „Kopenhagen-Akkord“ verabschiedet. Darin haben die Industriestaaten kurzfristigen Klimafinanzhilfen zugestimmt und sich verpflichtet, zwischen 2010 und 2012 eine sogenannte Schnellstartfinanzierung in Höhe von 30 Milliarden US-Dollar (etwa 27 Milliarden Euro) bereitzustellen. So sollen auch arme Länder Maßnahmen gegen den Klimawandel ergreifen können.

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Klimaverhandlung, Enzyklopädie, Paris