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Statut der Kommunistischen Partei Chinas

german.china.org.cn          Datum: 10. 09. 2008

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Hat ein Parteimitglied ohne triftige Gründe sechs Monate lang hintereinander nicht an den regelmäßigen Tätigkeiten der Parteiorganisation teilgenommen oder seine Mitgliedsbeiträge nicht gezahlt oder die von der Partei ihm zugeteilte Arbeit nicht geleistet, so wird dies als Aufgeben der Parteimitgliedschaft betrachtet. Die Mitgliederversammlung der betreffenden Zelle soll die Streichung eines solchen Parteimitglieds aus der Mitgliederliste beschließen und der übergeordneten Parteiorganisation zur Bestätigung melden.

 

Kapitel II

Das organisatorische System der Partei

 

Artikel 10 Die Partei ist ein einheitliches Ganzes, das auf Basis ihres Programms und Statuts und nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus organisiert ist. Die Grundprinzipien des demokratischen Zentralismus der Partei sind:

(1) Jedes Parteimitglied hat sich der Parteiorganisation unterzuordnen, die Minderheit hat sich der Mehrheit unterzuordnen, die unteren Organisationen haben sich den höheren Organisationen unterzuordnen, und sämtliche Organisationen und alle Mitglieder der Partei haben sich dem Landesparteitag und dem Zentralkomitee der Partei unterzuordnen.

(2) Die Führungsorgane der Partei aller Ebenen werden gewählt, ausgenommen die von ihnen entsandten Vertretungsorgane und die Führungsgruppen der Partei in den Nichtparteiorganisationen.

(3) Das höchste Führungsorgan der Partei ist der Landesparteitag und das von ihm gewählte Zentralkomitee. Die Führungsorgane der lokalen Parteiorganisationen aller Ebenen sind die Parteitage der jeweiligen Ebene und die von ihnen gewählten Parteikomitees. Die Parteikomitees aller Ebenen sind den Parteitagen der jeweiligen Ebene verantwortlich und rechenschaftspflichtig.

(4) Die übergeordneten Parteiorganisationen sollen ständig die Meinungen der untergeordneten Organisationen und der Massen der Parteimitglieder einholen und die von ihnen vorgetragenen Probleme rechtzeitig lösen. Die untergeordneten Parteiorganisationen sollen sowohl die übergeordneten Organisationen um Anweisung bitten und ihnen über ihre Arbeit berichten, als auch die Angelegenheiten im Rahmen ihrer eigenen Befugnisse selbstständig und verantwortungsvoll erledigen. Die übergeordneten und die untergeordneten Organisationen sollen einander informieren, unterstützen und kontrollieren. Die Parteiorganisationen aller Ebenen sollen vorschriftsmäßig die Parteiangelegenheiten öffentlich bekannt geben und den Parteimitgliedern ermöglichen, sich mehr über die innerparteilichen Angelegenheiten zu informieren und sich daran zu beteiligen.

(5) Die Parteikomitees aller Ebenen sollen das System der kollektiven Führung in Verbindung mit persönlicher Verantwortung bei Arbeitsteilung praktizieren. Alle wichtigen Fragen sollen nach den Prinzipien der kollektiven Führung, des demokratischen Zentralismus, der einzelnen Vorbesprechungen und Entscheidungen durch Sitzungen durch kollektive Diskussion des Parteikomitees entschieden werden; die Mitglieder des Komitees sollen nach der kollektiven Entscheidung und im Rahmen jeweiliger Arbeitsteilung ihre Pflichten engagiert erfüllen.

(6) Die Partei verbietet Personenkult jeglicher Art. Es ist sicherzustellen, dass die Tätigkeiten der Parteiführer unter der Kontrolle der Partei und des Volkes stehen, wobei das Prestige der Führer, die die Interessen der Partei und des Volkes vertreten, zu schützen ist.

Artikel 11 Die Wahl von Delegierten zu den Parteitagen aller Ebenen und von Mitgliedern der Parteikomitees aller Ebenen soll den Willen der Wähler zum Ausdruck bringen. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel ohne Namensnennung des Wählers. Die Wahlliste der Kandidaten soll von den Parteiorganisationen und den Wählern durchgesprochen werden. Es kann eine formelle Direktwahl erfolgen, wobei mehr Kandidaten als die zu Wählenden stehen. Oder es kann auch eine Vorwahl, bei der die Zahl der Kandidaten größer als die der zu Wählenden ist, stattfinden, damit man eine Liste von Kandidaten entwerfen kann, um anschließend eine formelle Wahl durchzuführen. Die Wähler haben das Recht, sich über die Kandidaten zu informieren, die Auswechslung von Kandidaten zu verlangen oder einen Kandidaten zum Vorteil eines anderen abzulehnen. Keiner Organisation oder Einzelperson ist erlaubt, Wähler auf irgendeine Art zu zwingen, einen bestimmten Kandidaten zu wählen oder nicht zu wählen.

Kommt es bei der Wahl der Delegierten zu einem lokalen Parteitag oder einem Parteitag der Basisebene zu Verstößen gegen das Parteistatut, hat das nächsthöhere Parteikomitee nach der Untersuchung und Feststellung dieses Falls die Ungültigkeit der Wahl und entsprechende Maßnahmen zu beschließen. Der Beschluss ist erst nach der Überprüfung und Bestätigung durch das weitere nächsthöhere Parteikomitee formell bekannt zu geben und durchzuführen.

Für die Delegierten der Parteitage aller Ebenen wird das Amtszeitsystem praktiziert.

Artikel 12 Das Zentralkomitee der Partei und die lokalen Komitees aller Ebenen können, wenn nötig, Kongresse einberufen, um wichtige Fragen, die unmittelbar zu lösen sind, zu diskutieren und darüber zu entscheiden. Über die Anzahl der Delegierten zu solchen Kongressen und über das Wahlverfahren entscheiden die Parteikomitees, die sie einberufen, selbst.

Artikel 13 Die Bildung einer neuen oder die Auflösung einer bestehenden Parteiorganisation obliegt der Entscheidung der übergeordneten Parteiorganisation.

Zwischen den lokalen Parteitagen aller Ebenen und zwischen den Parteitagen der Basisebene können die jeweils übergeordneten Parteiorganisationen, wenn sie es als notwendig erachten, verantwortliche Kader der untergeordneten Parteiorganisationen versetzen oder ernennen.

Das Zentralkomitee der Partei und die lokalen Komitees aller Ebenen können ihre Vertretungsorgane entsenden.

Das Zentralkomitee der Partei und die Parteikomitees auf der Ebene der Provinz, des autonomen Gebietes und der regierungsunmittelbaren Stadt praktizieren das Inspektionssystem.

Artikel 14 Bevor die Führungsorgane der Partei aller Ebenen einen Beschluss über wichtige Fragen, die untergeordnete Parteiorganisationen betreffen, fassen, soll in der Regel bei den betreffenden untergeordneten Parteiorganisationen nach Meinungen darüber angefragt werden. Es muss gesichert sein, dass die untergeordneten Organisationen ihre Funktionen und Befugnisse normal ausüben können. Wenn keine besonderen Umstände vorliegen, dürfen übergeordnete Führungsorgane sich nicht in Angelegenheiten einmischen, die von untergeordneten Organisationen geregelt werden sollen.

Artikel 15 Nur das Zentralkomitee der Partei hat die Befugnis, über wichtige politische Fragen von landesweiter Bedeutung zu entscheiden. Die Parteiorganisationen der verschiedenen Abteilungen und Orte können dem Zentralkomitee ihre Vorschläge dazu unterbreiten, dürfen aber auf keinen Fall eigenmächtig darüber Beschluss fassen und ihre Ansichten nach außen äußern.

Die untergeordneten Parteiorganisationen müssen die Beschlüsse der übergeordneten Parteiorganisationen entschieden ausführen. Ist eine untergeordnete Parteiorganisation der Ansicht, dass der Beschluss einer höheren Organisation den konkreten Verhältnissen in ihrem Gebiet oder ihrer Abteilung nicht entspricht, kann sie um eine Änderung dieses Beschlusses bitten. Besteht die übergeordnete Organisation jedoch auf ihrem ursprünglichen Beschluss, so muss die untergeordnete Organisation diesen Beschluss ausführen und darf ihre abweichenden Meinungen nicht nach außen vertreten, aber sie hat das Recht, sich an die Parteiorganisation der übernächsthöheren Ebene zu wenden.

Die Zeitungen und Zeitschriften sowie die anderen Aufklärungsmittel der Parteiorganisationen aller Ebenen müssen die Linie, die Richtlinien, die Politik und die Beschlüsse der Partei propagieren.

Artikel 16 Die Parteiorganisationen haben bei der Diskussion und Entscheidung über jegliche Angelegenheit das Prinzip der Unterordnung der Minderheit unter die Mehrheit zu befolgen. Die wichtigen Fragen sind durch Abstimmung zu entscheiden. Den abweichenden Meinungen der Minderheit soll gewissenhaft Rechnung getragen werden. Treten Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Fragen auf und sind die beiden Seiten zahlenmäßig annähernd gleich, soll die Entscheidung verschoben werden und sind sodann weitere Untersuchungen und Nachforschungen anzustellen und Meinungen auszutauschen, um beim nächsten Mal darüber abzustimmen, außer im Fall einer kritischen Situation, wo nach der Meinung der Mehrheit zu handeln ist. In besonderen Fällen kann die Kontroverse der übergeordneten Organisation berichtet und um Entscheidung gebeten werden.

Wenn ein einzelnes Parteimitglied im Namen der Parteiorganisation Ansichten über wichtige Angelegenheiten, die über den Rahmen der bestehenden Beschlüsse der Partei hinausgehen, ausdrücken will, muss die Angelegenheit der jeweiligen Parteiorganisation zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt oder die übergeordnete Parteiorganisation um Anweisung gebeten werden. Nirgendeinem Parteimitglied, unabhängig von seiner Position, ist erlaubt, hinsichtlich wichtiger Fragen allein zu entscheiden; es sei denn, dass es in einer kritischen Situation keine andere Wahl hat als selbst zu entscheiden, aber die Angelegenheit ist danach unverzüglich der zuständigen Parteiorganisation zu berichten. Keinem führenden Kader ist erlaubt, eigenmächtig zu handeln und sich über die Organisation zu stellen.

Artikel 17 Die zentralen, lokalen und Grundorganisationen der Partei müssen allesamt großen Wert auf den Parteiaufbau legen, die Aufklärungs-, Erziehungs-, Organisations-, Disziplinkontroll-, Massen-, Einheitsfront- und andere Arbeit der Partei häufig diskutieren und prüfen sowie darauf achten, die ideologisch-politischen Verhältnisse innerhalb und außerhalb der Partei sorgfältig zu studieren.

 

Kapitel III

Die zentralen Organisationen der Partei

 

Artikel 18 Der Landesparteitag findet alle fünf Jahre einmal statt und wird vom Zentralkomitee einberufen. Wenn das Zentralkomitee es für notwendig hält oder über ein Drittel aller Organisationen auf Provinzebene es fordern, kann der Landesparteitag vorfristig einberufen werden; wenn keine außerordentlichen Umstände vorliegen, soll er nicht verschoben werden.

Über die Anzahl der Delegierten zum Landesparteitag und über das Verfahren zur Wahl der Delegierten entscheidet das Zentralkomitee.

Artikel 19 Der Landesparteitag hat folgende Funktionen und Befugnisse:

(1) Anhörung und Prüfung der Berichte des Zentralkomitees;

(2) Anhörung und Prüfung der Berichte der Disziplinkontrollkommission beim Zentralkomitee;

(3) Diskussion und Entscheidung über wichtige Fragen der Partei;

(4) Revision des Parteistatuts;

(5) Wahl des Zentralkomitees;

(6) Wahl der Disziplinkontrollkommission beim Zentralkomitee.

Artikel 20 Der Landesparteikongress hat folgende Funktionen und Befugnisse: Diskussion und Entscheidung über wichtige Fragen; Ablösung und zusätzliche Wahl eines Teils der Mitglieder des Zentralkomitees und der Disziplinkontrollkommission beim Zentralkomitee. Die Zahl der abgelösten und zusätzlich gewählten Mitglieder bzw. Kandidaten des Zentralkomitees darf jeweils nicht über ein Fünftel der Gesamtzahl der Mitglieder bzw. Kandidaten, die vom Landesparteitag gewählt worden sind, ausmachen.

Artikel 21 Das Zentralkomitee der Partei wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Seine Amtsdauer wird entsprechend geändert, wenn der Landesparteitag vorverlegt bzw. verschoben wird. Die Mitglieder und Kandidaten des Zentralkomitees müssen eine Parteimitgliedschaft von mindestens fünf Jahren haben. Ihre Anzahl wird vom Landesparteitag bestimmt. Scheidet ein Mitglied aus dem Zentralkomitee aus, so tritt nach der Reihenfolge der Stimmenzahl der nächste Kandidat des Zentralkomitees an seine Stelle.

Die Plenartagung des Zentralkomitees wird vom Politbüro des Zentralkomitees einberufen und findet jährlich mindestens einmal statt. Das Politbüro des Zentralkomitees berichtet der Plenartagung des Zentralkomitees über seine Arbeit und wird von der Plenartagung kontrolliert.

Zwischen den Landesparteitagen führt das Zentralkomitee die Beschlüsse des Landesparteitags durch, leitet die gesamte Arbeit der Partei und vertritt die Kommunistische Partei Chinas in den Auslandsbeziehungen.

Artikel 22 Das Politbüro des Zentralkomitees der Partei, der Ständige Ausschuss des Politbüros des Zentralkomitees, der Generalsekretär des Zentralkomitees werden von der Plenartagung des Zentralkomitees gewählt. Der Generalsekretär des Zentralkomitees muss aus den Reihen der Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Politbüros des Zentralkomitees stammen.

Das Politbüro des Zentralkomitees und sein Ständiger Ausschuss üben zwischen den Plenartagungen des Zentralkomitees die Funktionen und Befugnisse des Zentralkomitees aus.

Das Sekretariat des Zentralkomitees ist das Arbeitsorgan des Politbüros und dessen Ständigen Ausschusses; seine Mitglieder werden vom Ständigen Ausschuss des Politbüros nominiert und erfordern die Zustimmung der Plenartagung des Zentralkomitees.

Der Generalsekretär des Zentralkomitees ist verantwortlich dafür, die Sitzungen des Politbüros und seines Ständigen Ausschusses einzuberufen, und leitet die Arbeit des Sekretariats des Zentralkomitees.

Die Mitglieder der Militärkommission beim Zentralkomitee der Partei werden vom Zentralkomitee bestimmt.

Die Führungsorgane und führenden Kader des Zentralkomitees, die von jedem Zentralkomitee gewählt werden, leiten die Routinearbeit der Partei während des nächsten Landesparteitags weiter bis zur Wahl der neuen Führungsorgane und führenden Kader des nächsten Zentralkomitees durch dieses.

Artikel 23 Die Parteiorganisationen in der Chinesischen Volksbefreiungsarmee arbeiten nach den Weisungen des Zentralkomitees. Die Politische Hauptabteilung der Chinesischen Volksbefreiungsarmee ist das Organ der Militärkommission beim Zentralkomitee für die politische Arbeit. Sie ist zuständig für die Parteiarbeit und politische Arbeit in der Armee. Die Militärkommission beim Zentralkomitee bestimmt über das organisatorische System und die organisatorischen Organe der Partei in der Armee.

 

Kapitel IV

Die lokalen Organisationen der Partei

 

Artikel 24 Die Parteitage der Provinzen, autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren Städte und die Parteitage der Städte mit Stadtbezirken und der autonomen Bezirke sowie die Parteitage der Kreise (Banner), autonomen Kreise, Städte ohne Stadtbezirke und der Stadtbezirke finden alle fünf Jahre einmal statt.

Die lokalen Parteitage aller Ebenen werden von den Parteikomitees der jeweiligen Ebene einberufen. Unter besonderen Umständen können sie mit Billigung des nächsthöheren Parteikomitees vorverlegt bzw. verschoben werden.

Die Anzahl der Delegierten zu den lokalen Parteitagen aller Ebenen und das Wahlverfahren werden von den Parteikomitees der jeweiligen Ebene beschlossen, und der Beschluss darüber wird dem Parteikomitee der nächsthöheren Ebene zur Einholung der Bestätigung gemeldet.

Artikel 25 Die Funktionen und Befugnisse der lokalen Parteitage aller Ebenen sind:

(1) Anhörung und Prüfung der Berichte der Parteikomitees jeweiliger Ebene;

(2) Anhörung und Prüfung der Berichte der Disziplinkontrollkommissionen jeweiliger Ebene;

(3) Diskussion und Beschlussfassung über wichtige Fragen in dem eigenen Gebiet;

(4) Wahl der Parteikomitees und Disziplinkontrollkommissionen jeweiliger Ebene.

Artikel 26 Die Parteikomitees der Provinzen, autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren Städte, Städte mit Stadtbezirken und der autonomen Bezirke werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Ihre Mitglieder und Kandidaten müssen eine Parteimitgliedschaft von nicht weniger als fünf Jahren haben.

Die Parteikomitees der Kreise (Banner), autonomen Kreise, Städte ohne Stadtbezirke und der Stadtbezirke werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Ihre Mitglieder und Kandidaten müssen eine Parteimitgliedschaft von nicht weniger als drei Jahren haben.

Wird der lokale Parteitag jeder Ebene vorverlegt bzw. verschoben, wird die Amtsdauer des von ihm gewählten Parteikomitees entsprechend geändert.

Die Anzahl der Mitglieder und Kandidaten der lokalen Parteikomitees aller Ebenen wird jeweils von den nächsthöheren Parteikomitees bestimmt. Scheidet ein Mitglied eines lokalen Parteikomitees einer Ebene aus dem Komitee aus, so tritt nach der Reihenfolge der Stimmenzahl der nächste Kandidat dieses Komitees an seine Stelle.

Die Plenartagungen der lokalen Parteikomitees aller Ebenen finden jährlich mindestens zweimal statt.

Zwischen den Parteitagen eines Gebiets führen die lokalen Parteikomitees der jeweiligen Ebene die Weisungen der höheren Parteiorganisationen und die Beschlüsse der Parteitage der jeweiligen Ebene durch, leiten die Arbeit in ihrem eigenen Gebiet und berichten dem nächsthöheren Parteikomitee regelmäßig über die eigene Arbeit.

Artikel 27 Die Plenartagungen der lokalen Parteikomitees aller Ebenen wählen ihre ständigen Ausschüsse, Sekretäre und stellvertretenden Sekretäre und berichten den übergeordneten Parteikomitees die Ergebnisse, um Genehmigung einzuholen. Die ständigen Ausschüsse der lokalen Parteikomitees aller Ebenen üben zwischen den Plenartagungen der Parteikomitees die Funktionen und Befugnisse ihrer jeweiligen Parteikomitees aus; sie leiten die Routinearbeit während ihrer jeweiligen nächsten Parteitage weiter bis zur Wahl der neuen ständigen Ausschüsse.

Die ständigen Ausschüsse der Parteikomitees auf verschiedenen lokalen Ebenen berichten den Plenartagungen der Komitees regelmäßig über die Arbeit und werden von ihnen kontrolliert.

Artikel 28 Das Bezirksparteikomitee oder eine ihm entsprechende Organisation ist das Vertretungsorgan der Parteikomitees der Provinzen bzw. autonomen Gebiete in einem Gebiet mehrerer Kreise, autonomer Kreise oder Städte. Es wird von dem Parteikomitee der Provinz oder des autonomen Gebiets dazu ermächtigt, die Arbeit in dem betreffenden Gebiet zu leiten.

 

Kapitel V

Die Grundorganisationen der Partei

 

Artikel 29 In Unternehmen, Dörfern, Regierungsorganen, Lehranstalten, Forschungsinstituten, Wohnbezirken und -vierteln, gesellschaftlichen Organisationen, Kompanien der Volksbefreiungsarmee und anderen Grundeinheiten, wo es drei oder mehr ordentliche Parteimitglieder gibt, sollen Grundorganisationen der Partei gebildet werden.

Den Bedürfnissen der Arbeit entsprechend, nach der zahlenmäßigen Stärke der Parteimitglieder und mit Billigung der übergeordneten Parteiorganisation werden in den Grundorganisationen der Partei jeweils das Komitee der Grundorganisation der Partei, der Ausschuss der Parteihauptzelle oder der Ausschuss der Parteizelle eingerichtet. Das Komitee der Grundorganisation wird von der Parteimitgliederversammlung oder dem Parteitag, der Ausschuss der Parteihauptzelle und der Parteizelle von der Parteimitgliederversammlung gewählt und die Parteimitglieder und Massen sollen bei der Nominierung von Kandidaten als Mitglieder des Komitees und Ausschusses um ihre Meinungen gefragt werden.

Artikel 30 Das Komitee der Grundorganisation der Partei wird für die Dauer von drei bis zu fünf Jahren gewählt. Die Ausschüsse der Parteihauptzelle und der Parteizelle werden für die Dauer von zwei oder drei Jahren gewählt. Die Liste der aus Wahlen hervorgegangenen Sekretäre und stellvertretenden Sekretäre des Komitees der Grundorganisation, des Ausschusses der Parteihauptzelle oder der Parteizelle ist der nächsthöheren Parteiorganisation zur Genehmigung vorzulegen.

Artikel 31 Die Grundorganisationen der Partei sind ein Bollwerk des Kampfes der Partei in den Grundeinheiten der Gesellschaft und die Basis für alle Arbeit und Kampffähigkeit der Partei. Ihre Grundaufgaben sind:

(1) die Linie, die Richtlinien und die Politik der Partei zu propagieren und durchzuführen, die Beschlüsse des Zentralkomitees der Partei, der übergeordneten und der eigenen Organisation zu propagieren und in die Tat umzusetzen, die Rolle der Parteimitglieder als Avantgarde und Vorbild voll zur Geltung zu bringen, die Kader und Massen innerhalb und außerhalb der Partei zusammenzuschließen und zu organisieren und die Aufgaben ihrer Einheiten nach Kräften zu erfüllen;

(2) die Parteimitglieder dazu zu organisieren, gewissenhaft den Marxismus-Leninismus, die Mao-Zedong-Ideen, die Deng-Xiaoping-Theorie und die wichtigen Ideen des "Dreifachen Vertretens" sowie das wissenschaftliche Entwicklungskonzept zu studieren, die Linie, die Richtlinien, die Politik und die Beschlüsse der Partei zu studieren, sich die Grundkenntnisse über die Partei sowie wissenschaftliche, kulturelle, rechtliche und berufliche Kenntnisse anzueignen;

(3) die Parteimitglieder zu erziehen, zu verwalten, zu überwachen, ihnen zu dienen, ihre Qualifikation zu erhöhen, ihre Parteilichkeit zu verstärken, die Regelmäßigkeit der Aktivitäten der Parteiorganisation zu sichern, Kritik und Selbstkritik zu üben, die Parteidisziplin zu wahren und zu befolgen, dafür zu sorgen, dass die Parteimitglieder wirklich ihre Pflichten erfüllen, die Unverletzlichkeit der Rechte der Parteimitglieder zu schützen und die Verwaltung der fluktuierenden Parteimitglieder zu intensivieren und zu verbessern;

(4) enge Verbindung mit den Massen zu unterhalten, ständig ihre kritischen Meinungen und Wünsche gegenüber den Parteimitgliedern und der Parteiarbeit einzuholen, die legitimen Rechte und Interessen der Massen zu schützen und die ideologisch-politische Arbeit unter den Massen gut zu leisten;

(5) den Enthusiasmus und die Kreativität der Parteimitglieder und der Massen voll zur Geltung zu bringen, unter ihnen talentierte Menschen ausfindig zu machen, heranzubilden und zu empfehlen sowie sie zu ermutigen und zu unterstützen, in der Reform und Öffnung sowie der sozialistischen Modernisierung ihre Weisheit und Intelligenz zu widmen;

(6) die Aktivisten, die um die Aufnahme in die Partei nachsuchen, zu erziehen und heranzubilden, regelmäßig neue Parteimitglieder aufzunehmen, wobei darauf geachtet wird, neue Parteimitglieder in den vordersten Reihen der Produktion und der Arbeit sowie unter den Jugendlichen aufzunehmen;

(7) dafür zu sorgen, dass die Parteikader und alle anderen Mitarbeiter strikt das Gesetz des Staates und die administrative Disziplin, die finanziellen und wirtschaftlichen Verordnungen sowie das Personalsystem einhalten und dass keiner von ihnen die Interessen des Staates, des Kollektives und der Massen verletzt;

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Quelle: german.china.org.cn

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