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Statut der Kommunistischen Partei Chinas

german.china.org.cn          Datum: 10. 09. 2008

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(8) die Parteimitglieder und Massen dazu zu erziehen, sich bewusst ungesunden Tendenzen zu widersetzen und entschieden gegen alle illegalen und verbrecherischen Aktivitäten zu kämpfen.

Artikel 32 Die Komitees der Grundorganisationen der Partei in Wohnbezirken, Gemeinden und Kleinstädten sowie die Parteiorganisationen in Dörfern und Wohnvierteln leiten die Arbeit in ihrem eigenen Gebiet, unterstützen die administrativen Organe, die wirtschaftlichen Organisationen und die Selbstverwaltungsmassenorganisationen dabei und garantieren ihnen, ihre Funktionen und Befugnisse voll auszuüben.

Die Grundorganisationen der Partei in den staatseigenen bzw. kollektiveigenen Unternehmen spielen die Rolle als der politische Kern und arbeiten für die Produktion und Geschäftsführung der Unternehmen. Sie garantieren und kontrollieren die Durchführung der Richtlinien und der Politik der Partei und des Staates in ihrem jeweiligen Unternehmen; sie unterstützen den Aktionärsrat, den Vorstand, den Aufsichtsrat und den Manager (Direktor) dabei, im Rahmen des Gesetzes ihre Funktionen und Befugnisse auszuüben; sie stützen sich von ganzem Herzen auf die Belegschaft und unterstützen den Belegschaftskongress bei seiner Arbeit; sie nehmen an der Entscheidung über wichtige Fragen des Unternehmens teil; sie verstärken den Aufbau ihrer eigenen Organisation, leiten die ideologisch-politische Arbeit und den Aufbau der geistigen Zivilisation und führen die Gewerkschaft, den Kommunistischen Jugendverband und andere Massenorganisationen.

Die Grundorganisationen der Partei in den nicht-gemeineigenen Wirtschaftsorganisationen setzen die Richtlinien und die Politik der Partei in die Tat um, leiten die Unternehmen dazu an, die Gesetze und Verordnungen des Staates einzuhalten, und kontrollieren sie dabei; sie führen die Massenorganisationen wie die Gewerkschaft und den Kommunistischen Jugendverband, schließen die Belegschaft zusammen, schützen die legitimen Rechte und Interessen aller Seiten und fördern die gesunde Entwicklung der Unternehmen.

Die Grundorganisationen der Partei in den öffentlichen Institutionen, wo das Verantwortlichkeitssystem der administrativen Leiter eingeführt wird, spielen die Rolle als der politische Kern. Die Grundorganisationen der Partei in den öffentlichen Institutionen, wo das Verantwortlichkeitssystem der administrativen Leiter unter der Führung des Parteikomitees eingeführt wird, diskutieren und entscheiden über wichtige Fragen und garantieren zugleich, dass die administrativen Leiter ihre Funktionen und Befugnisse voll ausüben können.

Die Grundorganisationen der Partei in den Partei- und Regierungsorganen aller Ebenen helfen den administrativen Verantwortlichen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Verbesserung ihrer Arbeit. Sie üben die Kontrolle über jedes Parteimitglied, einschließlich der administrativen Verantwortlichen, aus, leiten jedoch nicht die Arbeit ihrer Einheit.

 

Kapitel VI

Die Kader der Partei

 

Artikel 33 Die Parteikader stellen das Rückgrat für die Sache der Partei dar und sind Diener des Volkes. Die Partei folgt dem Prinzip, Kader mit politischer Integrität und fachlicher Qualifikation zu befördern, nur Befähigte zu ernennen und die Günstlingswirtschaft zu bekämpfen; sie fördert alle Bemühungen, um das Kaderkontingent revolutionär, jung, ausgebildet und fachlich spezialisiert zu gestalten.

Die Partei legt Wert auf die Erziehung, Ausbildung, Auswahl und Prüfung von Kadern, insbesondere die Heranbildung und Auswahl von hervorragenden jungen Kadern. Sie fördert aktiv die Reform des Kadersystems.

Die Partei legt Wert auf die Heranbildung und Beförderung von weiblichen Kadern und von Kadern aus den nationalen Minderheiten.

Artikel 34 Die führenden Parteikader aller Ebenen müssen alle im Artikel 3 dieses Statuts vorgeschriebenen Pflichten des Parteimitglieds vorbildlich erfüllen und den folgenden grundlegenden Anforderungen entsprechen:

(1) Sie sollen über ein für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliches Niveau bezüglich des Marxismus-Leninismus, der Mao-Zedong-Ideen und der Deng-Xiaoping-Theorie verfügen, die wichtigen Ideen des "Dreifachen Vertretens" gewissenhaft praktizieren, bei der Durchführung und Umsetzung des wissenschaftlichen Entwicklungskonzeptes mit gutem Beispiel vorangehen, sich bemühen, praktische Probleme mit dem Standpunkt, den Ansichten und Methoden des Marxismus zu analysieren und zu lösen, daran festhalten, Wert auf Studium, Politik und Sittlichkeit zu legen, und der Probe von allerlei Drangsalen standhalten können.

(2) Sie sollen das erhabene Ideal des Kommunismus und eine feste Überzeugung von dem Sozialismus chinesischer Prägung besitzen, die Grundlinie und die verschiedenen Richtlinien und politischen Maßnahmen der Partei unbeirrt durchführen, entschlossen die Reform und Öffnung durchsetzen, sich der Sache der Modernisierung widmen, beim Aufbau des Sozialismus harte Pionierarbeit leisten, sich die richtige Auffassung von politischen Leistungen zu Eigen machen und tatsächliche Leistungen, die der Prüfung der Praxis, des Volkes und der Geschichte gerecht werden, vollbringen.

(3) Sie sollen daran festhalten, das Denken zu befreien, die Wahrheit in den Tatsachen zu suchen, mit der Zeit Schritt zu halten, sich Bahn zu brechen und Neues zu schaffen, gewissenhaft Untersuchungen und Nachforschungen vornehmen, in der Lage sein, die Richtlinien und die Politik der Partei mit der Realität ihrer Region bzw. ihrer Abteilung zu verbinden und erfolgreich zu arbeiten, die Wahrheit sagen, praktische Arbeit leisten und nach praktischen Resultaten streben und den Formalismus bekämpfen.

(4) Sie sollen sich leidenschaftlich der revolutionären Sache verschreiben und von einem starken Sinn für politische Verantwortlichkeit erfüllt sein, praktische Erfahrungen haben und hinsichtlich der organisatorischen Fähigkeit, des Bildungsniveaus und der fachlichen Kenntnisse qualifiziert für führende Posten sein.

(5) Sie sollen die vom Volk vergebenen Befugnisse richtig ausüben, nach dem Gesetz handeln, redlich und rechtschaffen sein, eifrig für das Volk arbeiten, mit gutem Beispiel vorangehen, hart arbeiten und einfach leben, enge Verbindung mit den Massen unterhalten, an der Massenlinie der Partei festhalten, sich bewusst der Kritik und Kontrolle seitens der Partei und der Massen unterziehen, die moralische Vervollkommnung verstärken, Selbstachtung, Selbstprüfung, Selbstwarnung und Selbstanspornung ausüben, den Bürokratismus sowie ungesunde Tendenzen jedweder Form wie Machtmissbrauch für persönliche Vorteile bekämpfen.

(6) Sie sollen an dem demokratischen Zentralismus der Partei festhalten und ihn wahren, einen demokratischen Arbeitsstil haben, die Gesamtsituation berücksichtigen und sich darauf verstehen, sich mit anderen Genossen, einschließlich derjenigen, die abweichende Meinungen vertreten, zusammenzuschließen und zusammen mit ihnen zu arbeiten.

Artikel 35 Die Kader, die Parteimitglieder sind, sollen sich darauf verstehen, mit den Kadern, die nicht der Partei angehören, zusammenzuarbeiten, diese respektieren und bescheiden von deren Stärken lernen.

Die Parteiorganisationen aller Ebenen sollen in der Lage sein, die nicht der Partei angehörigen Kader, die talentiert und qualifiziert sind, zu entdecken, sie für leitende Posten empfehlen und gewährleisten, dass sie die ihren Posten entsprechenden Befugnisse haben und ihre Rolle in vollem Maße spielen können.

Artikel 36 Die führenden Parteikader aller Ebenen, ob sie durch demokratische Verfahren gewählt oder von einem führenden Organ ernannt worden sind, sind nicht berechtigt, ihren Posten lebenslang innezuhaben. Sie können versetzt oder abgesetzt werden.

Kader, die aus Gründen des Alters oder der Gesundheit außerstande sind, weiter auf ihren Posten zu arbeiten, sollen sich nach den betreffenden Bestimmungen des Staates verrenten bzw. pensionieren lassen.

 

Kapitel VII

Die Disziplin der Partei

 

Artikel 37 Die Parteidisziplin ist die Verhaltensregel, die die Parteiorganisationen aller Ebenen und alle Parteimitglieder einhalten müssen, und die Garantie für die Wahrung der Geschlossenheit und Einheit der Partei und für die Erfüllung der Aufgaben der Partei. Die Parteiorganisationen müssen die Parteidisziplin strikt durchführen und wahren, die Parteimitglieder müssen sich bewusst der Parteidisziplin unterwerfen.

Artikel 38 Die Parteiorganisationen sollen Parteimitglieder, die die Parteidisziplin verletzen, im Geiste von "Aus früheren Fehlern lernen, um künftige zu vermeiden, und die Krankheit bekämpfen, um den Patienten zu retten" sowie nach dem Wesen der Fehler und der Schwere des Falls kritisieren, erziehen oder schließlich der Disziplinarstrafe unterwerfen.

Parteimitglieder, die das Strafgesetz ernstlich verletzen, müssen aus der Partei ausgeschlossen werden.

Es ist in der Partei streng verboten, ein Parteimitglied mit Mitteln zu behandeln, die dem Parteistatut oder den Gesetzen des Staates zuwiderlaufen, und streng verboten sind Repressalien, falsche Anschuldigungen und Verfolgungen. Jede Parteiorganisation oder Einzelperson, die diese Bestimmungen verletzt, muss nach der Parteidisziplin und den Gesetzen des Staates zur Rechenschaft gezogen werden.

Artikel 39 Es gibt fünf Arten von Disziplinarstrafen der Partei: Verwarnung, strenge Verwarnung, Entzug der Parteifunktion, Bewährung innerhalb der Partei und Ausschluss aus der Partei.

Die Bewährungsfrist für ein Parteimitglied darf zwei Jahre nicht überschreiten. Während der Bewährungsfrist hat das betreffende Parteimitglied nicht das Recht, an Abstimmungen teilzunehmen, zu wählen oder gewählt zu werden. Hat ein Parteimitglied während der Bewährungsfrist tatsächlich seine Fehler korrigiert, so sollen seine Rechte als Parteimitglied wiederhergestellt werden. Beharrt es auf seinen Fehlern, statt sie zu korrigieren, ist es aus der Partei auszuschließen.

Der Ausschluss aus der Partei ist die schwerste aller innerparteilichen Disziplinarstrafen. Die Parteiorganisationen aller Ebenen müssen zu dem Beschluss oder der Bestätigung eines Parteiausschlusses die Fakten des betreffenden Falles und die Meinungen darüber umfassend studieren und äußerste Sorgfalt walten lassen.

Artikel 40 Jede Disziplinarmaßnahme gegen ein Parteimitglied ist von der Mitgliederversammlung der betreffenden Zelle zu diskutieren und zu beschließen, und der Beschluss ist dem Komitee der Grundorganisation der Partei zur Bestätigung vorzulegen. Wenn die betreffenden Fragen wichtig oder kompliziert sind oder über ein Parteimitglied die Disziplinarmaßnahme des Parteiausschlusses verhängt wird, ist diese Disziplinarmaßnahme je nach den unterschiedlichen Umständen der zuständigen Disziplinkontrollkommission der Partei von der Kreisebene aufwärts zur Überprüfung und Bestätigung vorzulegen. Unter besonderen Umständen hat ein Parteikomitee oder eine Disziplinkontrollkommission von der Kreisebene aufwärts die Befugnis, direkt Beschluss über eine Disziplinarmaßnahme gegen ein Parteimitglied zu fassen.

Jeder Beschluss, einem Mitglied oder einem Kandidaten des Zentralkomitees der Partei oder des lokalen Parteikomitees jeder Ebene die Parteifunktion zu entziehen oder sie in den Bewährungszustand zu versetzen oder sie aus der Partei auszuschließen, muss von der Plenartagung des Parteikomitees, dem sie angehören, mit Zweidrittelmehrheit gefasst werden. Unter besonderen Umständen kann der Beschluss über die Disziplinarmaßnahme vorerst von dem Politbüro des Zentralkomitees und dem ständigen Ausschuss des jeweiligen lokalen Parteikomitees gefasst werden, der bei der Einberufung der Plenartagung des Parteikomitees nachträglich bestätigt werden wird. Eine solche Disziplinarmaßnahme gegen ein Mitglied oder einen Kandidaten des lokalen Parteikomitees jeder Ebene muss von dem übergeordneten Parteikomitee bestätigt werden.

Verstößt ein Mitglied oder ein Kandidat des Zentralkomitees schwer gegen das Strafgesetz, wird sein Ausschluss aus der Partei vom Politbüro des Zentralkomitees beschlossen; verstößt ein Mitglied oder ein Kandidat des lokalen Parteikomitees jeder Ebene schwer gegen das Strafgesetz, wird sein Ausschluss aus der Partei vom ständigen Ausschuss des jeweiligen Parteikomitees beschlossen.

Artikel 41 Bevor eine Parteiorganisation eine Disziplinarmaßnahme gegen ein Parteimitglied beschließt, hat sie die Sachlage objektiv zu untersuchen und nachzuprüfen. Sie muss das betreffende Parteimitglied über den zu fassenden Beschluss informieren und ihm die Fakten nennen, auf denen er basiert, und seine Erklärung und Verteidigung anhören. Ist das Mitglied mit dem Beschluss nicht einverstanden, kann es Berufung einlegen, und die betreffende Parteiorganisation muss seinen Einspruch verantwortungsbewusst behandeln oder unverzüglich weiterleiten und darf ihn keinesfalls zurückhalten. Ein Parteimitglied, das auf seinen falschen Auffassungen beharrt und ungerechtfertigte Ansprüche erhebt, ist der Erziehung und Kritik zu unterziehen.

Artikel 42 Versagt eine Parteiorganisation bei der Wahrung der Parteidisziplin, muss sie zur Rechenschaft gezogen werden.

Gegenüber einer Parteiorganisation, die die Parteidisziplin in ernstem Maße verletzt und nicht selbst den Fehler zu korrigieren vermag, hat das nächsthöhere Parteikomitee nach der Prüfung und Feststellung der Sachlage je nach der Schwere des Falls den Beschluss über eine Umbildung oder Auflösung dieser Organisation zu fassen und den Beschluss seinem nächsthöheren Parteikomitee zur Überprüfung und Bestätigung zu berichten; dann gibt es den Beschluss formell bekannt und führt ihn durch.

 

Kapitel VIII

Die Disziplinkontrollorgane der Partei

 

Artikel 43 Die Disziplinkontrollkommission beim Zentralkomitee der Partei übt ihre Tätigkeit unter der Leitung des Zentralkomitees der Partei aus. Die lokalen Disziplinkontrollkommissionen der Partei aller Ebenen und die Disziplinkontrollkommissionen der Grundebene üben ihre Tätigkeit unter der doppelten Leitung des Parteikomitees der jeweiligen Ebene und der jeweils nächsthöheren Disziplinkontrollkommission aus.

Die Disziplinkontrollkommissionen aller Ebenen haben die gleiche Amtsdauer wie das Parteikomitee der jeweiligen Ebene.

Die Plenartagung der Disziplinkontrollkommission beim Zentralkomitee der Partei wählt einen ständigen Ausschuss, einen Sekretär und stellvertretende Sekretäre und hat die Wahlergebnisse dem Zentralkomitee der Partei zu berichten, um Bestätigung einzuholen. Die Plenartagungen der lokalen Disziplinkontrollkommissionen aller Ebenen wählen ihre ständigen Ausschüsse, Sekretäre und stellvertretenden Sekretäre. Die Wahlergebnisse sind von den Parteikomitees der jeweiligen Ebene anzunehmen und jeweils dem nächsthöheren Parteikomitee zur Billigung zu berichten. Ob in dem Komitee einer Grundorganisation der Partei eine Disziplinkontrollkommission einzurichten oder ein Disziplinkontrollkommissar einzusetzen ist, wird von der nächsthöheren Parteiorganisation gemäß den jeweils konkreten Verhältnissen beschlossen. In den Ausschüssen der Parteihauptzellen und Parteizellen ist je ein Disziplinkontrollkommissar einzusetzen.

Die Disziplinkontrollkommission beim Zentralkomitee der Partei kann, wenn ihre Arbeit es erfordert, Disziplinkontrollgruppen oder Disziplinkontrollkommissare in die Partei- oder Staatsorgane der zentralen Ebene entsenden. Die Leiter der Disziplinkontrollgruppen oder die Disziplinkontrollkommissare können den betreffenden Sitzungen der führenden Parteiorganisationen dieser Organe mit beratender Stimme beiwohnen. Ihre Arbeit muss von den führenden Parteiorganisationen der betreffenden Organe unterstützt werden.

Artikel 44 Die Disziplinkontrollkommissionen der Partei aller Ebenen haben folgende Hauptaufgaben: Das Statut und die anderen Vorschriften und Bestimmungen der Partei zu schützen, die Durchführung der Linie, der Richtlinien, der Politik und der Beschlüsse der Partei zu kontrollieren, den Parteikomitees bei der Verbesserung des Arbeitsstils der Partei zu helfen und den Kampf gegen die Korruption zu organisieren und zu koordinieren.

Die Disziplinkontrollkommissionen aller Ebenen haben regelmäßig die Parteimitglieder zur Einhaltung der Disziplin zu erziehen und Beschlüsse zur Einhaltung der Parteidisziplin zu fassen; sie überwachen die führenden Parteikader bei der Machtausübung; sie überprüfen und erledigen die wichtigen oder komplizierten Verfahren gegen Parteiorganisationen und Parteimitglieder, die einer Verletzung des Parteistatuts oder anderer Verordnungen der Partei beschuldigt werden; sie beschließen Disziplinarmaßnahmen gegen Parteimitglieder, die von diesen Verfahren betroffen sind, oder heben sie auf; sie behandeln Anklagen und Berufungen von Parteimitgliedern; sie schützen die Rechte und Interessen der Parteimitglieder.

Die Disziplinkontrollkommissionen aller Ebenen haben die Probleme bei der Behandlung besonders wichtiger oder komplizierter Fälle und ebenso die Ergebnisse den Parteikomitees der jeweiligen Ebene zu berichten. Gleichzeitig haben die lokalen Disziplinkontrollkommissionen aller Ebenen und die Disziplinkontrollkommissionen der Grundebene den nächsthöheren Disziplinkontrollkommissionen darüber Bericht zu erstatten.

Hat die Disziplinkontrollkommission jeder Ebene die Verletzung der Parteidisziplin durch Mitglieder des Parteikomitees der jeweiligen Ebene entdeckt, kann sie fürs Erste die Arbeit für deren Bestätigung einleiten; hat sie für notwendig erachtet, die Akte zur Untersuchung anzulegen, soll sie dem Parteikomitee der jeweiligen Ebene zur Billigung berichten; betrifft der Fall ein Mitglied des ständigen Ausschusses, hat sie dem jeweiligen Parteikomitee und anschließend der nächsthöheren Disziplinkontrollkommission zur Billigung zu berichten.

Artikel 45 Die übergeordneten Disziplinkontrollkommissionen haben die Befugnis, die Arbeit der untergeordneten Disziplinkontrollkommissionen zu überprüfen und die Entscheidungen der untergeordneten Disziplinkontrollkommissionen über die von diesen erledigten Verfahren zu bestätigen oder abzuändern. Wenn eine abzuändernde Entscheidung der untergeordneten Disziplinkontrollkommission vom Parteikomitee der jeweiligen Ebene bereits bestätigt worden ist, muss eine solche Abänderung vom nächsthöheren Parteikomitee gebilligt werden.

Stimmt eine lokale Disziplinkontrollkommission oder eine Disziplinkontrollkommission der Grundebene mit der Entscheidung des Parteikomitees der jeweiligen Ebene in einem Verfahrensurteil nicht überein, kann sie die nächsthöhere Disziplinkontrollkommission um eine Nachprüfung bitten. Wenn sie die Verletzung der Parteidisziplin durch ein Parteikomitee der jeweiligen Ebene oder dessen Mitglieder entdeckt und das entsprechende Parteikomitee die Angelegenheit überhaupt nicht oder nicht korrekt erledigt, hat sie die Befugnis, bei der übergeordneten Disziplinkontrollkommission Beschwerde einzulegen und sie um Hilfe bei der Behandlung des Falls zu bitten.

 

Kapitel IX

Die Führungsgruppen der Partei

 

Artikel 46 In den Führungskörpern der zentralen und lokalen Staatsorgane, der Massenorganisationen, der wirtschaftlichen und kulturellen Organisationen oder der anderen Nichtparteiorganisationen sind Führungsgruppen der Partei zu bilden. Die Führungsgruppen der Partei spielen die Rolle als führender Kern. Deren Hauptaufgaben sind, für die Durchführung der Linie, der Richtlinien und der Politik der Partei zu sorgen, über die wichtigsten Probleme eigener Einheit zu diskutieren und zu entscheiden, die Arbeit der Kaderverwaltung gut zu leisten, sich bei der Erfüllung der von der Partei und dem Staat gestellten Aufgaben mit den nicht der Partei angehörigen Kadern zusammenzuschließen und die Arbeit der Parteiorganisationen des entsprechenden Organs und der ihm unmittelbar unterstehenden Einheiten anzuleiten.

Artikel 47 Die Mitglieder einer Führungsgruppe der Partei sind von der Parteiorganisation zu bestimmen, die die Bildung der Führungsgruppe der Partei genehmigt. Die Führungsgruppe der Partei hat einen Sekretär und nötigenfalls stellvertretende Sekretäre.

Die Führungsgruppe der Partei muss sich der Führung durch die Parteiorganisation unterstellen, die ihre Bildung genehmigt.

Artikel 48 In den Regierungsabteilungen, in denen eine hochzentralisierte und einheitliche Führung über die ihnen untergeordneten Einheiten praktiziert wird, kann ein Parteikomitee gebildet werden. Die Verfahren für die Bildung des Parteikomitees sowie seine Funktionen, Befugnisse und Arbeitsaufgaben werden vom Zentralkomitee der Partei gesondert festgelegt.

 

Kapitel X

Die Beziehungen zwischen der Partei und

dem Kommunistischen Jugendverband

 

Artikel 49 Der Chinesische Kommunistische Jugendverband ist eine Massenorganisation der fortgeschrittenen Jugend unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas; er ist eine Schule, in der die breiten Massen der Jugend in der Praxis den Sozialismus chinesischer Prägung und den Kommunismus lernen, ist der Helfer und die Reserve der Partei. Das Zentralkomitee des Kommunistischen Jugendverbandes steht unter der Führung des Zentralkomitees der Partei. Alle lokalen Organisationen des Kommunistischen Jugendverbandes stehen unter der Führung der Parteikomitees der jeweiligen Ebene und gleichzeitig unter der Führung der ihnen übergeordneten Organisationen des Kommunistischen Jugendverbandes.

Artikel 50 Die Parteikomitees aller Ebenen müssen die Führung über den Kommunistischen Jugendverband verstärken und der Beförderung und Ausbildung von Kadern des Jugendverbandes Aufmerksamkeit schenken. Die Partei muss den Kommunistischen Jugendverband bei seiner den Besonderheiten und Bedürfnissen der Jugend entsprechenden, lebendigen und schöpferischen Arbeit entschieden unterstützen und seine Rolle als Stoßtrupp und Verbindungsbrücke mit den breiten Massen der jungen Menschen vollauf zur Geltung bringen.

Die Sekretäre der Jugendverbandskomitees von der Kreisebene abwärts und in den Unternehmen und öffentlichen Institutionen, die Parteimitglieder sind, können den Sitzungen der Parteikomitees der jeweiligen Ebene und ihrer ständigen Ausschüsse mit beratender Stimme beiwohnen.

 

Kapitel XI

Das Emblem und die Fahne der Partei

 

Artikel 51 Das Emblem der Kommunistischen Partei Chinas ist ein Muster aus Sichel und Hammer.

Artikel 52 Die Fahne der Kommunistischen Partei Chinas ist eine rote Fahne, die mit dem goldenen Muster des Emblems der Partei versehen ist.

Artikel 53 Das Emblem und die Fahne der Kommunistischen Partei Chinas sind das Symbol und Kennzeichen der Kommunistischen Partei Chinas. Die Parteiorganisationen aller Ebenen und jedes Parteimitglied müssen die Würde des Emblems und der Fahne der Partei wahren. Das Emblem und die Fahne der Partei sind nach den betreffenden Bestimmungen anzufertigen und zu gebrauchen.

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Quelle: german.china.org.cn

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