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Der Staatpräsident



 

Der Präsident der Volksrepublik China ist das Staatsoberhaupt und der höchste Vertreter Chinas nach innen und nach außen. Der Staatspräsident und der stellvertretende Staatspräsident werden vom NVK gewählt. Der NVK ist berechtigt, den Staatspräsidenten abzuberufen. Die Amtszeit des Staatspräsidenten beträgt 5 Jahre. Er soll sein Amt nicht länger als zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten ausüben.

In Übereinstimmung mit den Resolutionen des NVK und dessen SA erläßt der Staatspräsident die Gesetze; er ernennt und entläßt den Ministerpräsidenten, die stellvertretenden Ministerpräsidenten, die Staatsräte, die Minister, die Vorsitzenden der Staatskommissionen, den Präsidenten der Oberrechnungskammer und den Generalsekretär des Staatsrates; er verleiht staatliche Orden, Medaillen und Ehrentitel, verkündet die Erlasse über Sonderamnestien und den Ausnahmezustand; er erklärt den Kriegszustand und erteilt die Erlasse über die Mobilmachung. Der Staatspräsident empfängt in Vertretung der Volksrepublik China Akkreditierungsurkunden von bevollmächtigten Botschaftern anderer Länder, entsendet in Übereinstimmung mit den Resolutionen des SA des NVK bevollmächtigte Vertreter ins Ausland oder beruft sie zurück und ratifiziert die mit anderen Ländern abgeschlossenen Verträge und wichtigen Abkommen oder hebt sie auf.

Die ehemaligen Staatspräsidenten der Volksrepublik China waren Mao Zedong, Liu Shaoqi, Li Xiannian, Yang Shangkun und Jiang Zemin.

Auf der 1. Tagung des 10. NVK wurde Hu Jintao zum Staatspräsidenten der Volksrepublik China und Zeng Qinghong zum stellvertretenden Staatspräsidenten gewählt.