Der
Präsident der Volksrepublik China ist das Staatsoberhaupt und der
höchste Vertreter Chinas nach innen und nach außen. Der Staatspräsident
und der stellvertretende Staatspräsident werden vom NVK gewählt.
Der NVK ist berechtigt, den Staatspräsidenten abzuberufen. Die
Amtszeit des Staatspräsidenten beträgt 5 Jahre. Er soll sein
Amt nicht länger als zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten ausüben.
In Übereinstimmung mit den Resolutionen des NVK und dessen SA
erläßt der Staatspräsident die Gesetze; er ernennt und
entläßt den Ministerpräsidenten, die stellvertretenden
Ministerpräsidenten, die Staatsräte, die Minister, die Vorsitzenden
der Staatskommissionen, den Präsidenten der Oberrechnungskammer
und den Generalsekretär des Staatsrates; er verleiht staatliche
Orden, Medaillen und Ehrentitel, verkündet die Erlasse über
Sonderamnestien und den Ausnahmezustand; er erklärt den Kriegszustand
und erteilt die Erlasse über die Mobilmachung. Der Staatspräsident
empfängt in Vertretung der Volksrepublik China Akkreditierungsurkunden
von bevollmächtigten Botschaftern anderer Länder, entsendet
in Übereinstimmung mit den Resolutionen des SA des NVK bevollmächtigte
Vertreter ins Ausland oder beruft sie zurück und ratifiziert die
mit anderen Ländern abgeschlossenen Verträge und wichtigen
Abkommen oder hebt sie auf.
Die ehemaligen Staatspräsidenten der Volksrepublik China waren
Mao Zedong, Liu Shaoqi, Li Xiannian, Yang Shangkun und Jiang Zemin.
Auf der 1. Tagung des 10. NVK wurde Hu Jintao zum Staatspräsidenten
der Volksrepublik China und Zeng Qinghong zum stellvertretenden Staatspräsidenten
gewählt.