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Gemäß der Verfassung der Volksrepublik China
besteht der zentrale Staatsapparat Chinas aus dem Nationalen Volkskongress
(NVK), der Präsidentschaft, dem Staatsrat, der Zentralen Militärkommission,
dem Obersten Volksgerichtshof und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft.
Die Präsidentschaft, der Staatsrat, die Zentrale Militärkommission,
der Oberste Volksgerichtshof und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft gehen
aus dem NVK hervor. Sie sind dem NVK und seinem Ständigen Aussschuss
(SA) rechenschaftspflichtig.

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