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Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft


 
Zahl der von den staatsanwaltschaftlichen Organen direkt ermittelten Rechtsfällen (2001)
Von den staatsanwaltschaftlichen Organen behandelte Berufungen (2001)
 

 

Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft ist das höchste Staatsorgan für die gesetzliche Überwachung. Der Staat richtet die Oberste Volksstaatsanwaltschaft ein, während alle Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren Städte die höheren Volksstaatsanwaltschaften einrichten, denen die Volksstaatsanwaltschaften der mittleren und der Grundebene unterstehen.

Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft ist die höchste Staatsanwaltschaft Chinas. Sie ist dem NVK und dessen SA verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft übt nach dem Gesetz unabhängig das höchste Staatsanwaltschaftsrecht aus und ist weder von administrativen Behörden und gesellschaftlichen Organen noch von Einzelpersonen manipulierbar.

Gemäss der Verfassung und den Gesetzen übt die Oberste Volkstaatsanwaltschaft folgende Funktionen aus: Sie leitet die Arbeit der lokalen Staatsanwaltschaften aller Ebenen und die der Sonderstaatsanwaltschaften; sie legt für Straffälle wie Unterschlagung, Bestechung, Verletzung der demokratischen Rechte der Bürger und Amtsdelikte Akten zum Zweck der Untersuchung und Verfolgung an und entscheidet, ob Anklage erhoben oder auf Strafverfolgung verzichtet wird; sie überwacht den gesetzlichen Ablauf von Verhandlungen und Ermittlungen bei Kriminaldelikten der Volksgerichte aller Ebenen; sie überprüft wichtige Straffälle und entscheidet, ob die Betroffenen verhaftet und angeklagt werden sollen; laut Gesetz überwacht sie Verhandlungen bei Strafsachen; sie erhebt beim Obersten Volksgerichtshof Protest gegen bereits gefällte irrtümliche Urteile oder falsche Entscheidungen von lokalen Volksgerichten; sie überwacht gemäß dem Gesetz die Arbeit der Umerziehungsanstalten; sie macht juristische Auslegungen für die Anwendung der einschlägigen Gesetze in der staatsanwaltschaftlichen Arbeit; sie organisiert die Teilnahme der Staatsanwaltschaften an auswärtigen Verhandlungen und die Zusammenarbeit mit dem Ausland im juristischen Bereich.

Überblick über die Arbeit der Obersten Volksstaatsanwaltschaft in der letzten Legislativperiode

Am 11. März 2003 erstattete Han Zhubin, Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, der 1. Tagung des X. NVK seinen Tätigkeitsbericht. In ihrer letzten fünfjährigen Legislativperiode hat die Oberste Volksstaatsanwaltschaft unter der Überwachung des NVK und dessen SA den Richtlinien, die „Gesetze gerecht zu vollziehen, die Aufsicht zu verstärken, Rechtsfälle gemäß dem Gesetz zu verhandeln, die staatsanwaltschaftlichen Organe streng zu verwalten und der Gesamtsituation zu dienen“, festgehalten, ihre Pflichten, die ihr die Verfassung und die Gesetze verliehen haben, gewissenhaft erfüllt und für die sozialistische Modernisierung aktive Beiträge geleistet.

In den letzten fünf Jahren haben die staatsanwaltschaftlichen Organe die Verhaftung von insgesamt 3 601 357 Verdächtigen genehmigt und gegen 3 666 142 Verdächtige in verschiedenen Rechtsfällen öffentlich Anklage bei Volksgerichten erhoben, was 24,5% bzw. 30,6% mehr als in der vorhergehenden Legislativperiode war. Sie haben zudem für insgesamt 207 103 Unterschlagungs- und Amtspflichtverletzungsfälle Akten zum Zweck der Untersuchung und Verfolgung angelegt, davon waren 5541 schwerwiegende Fälle in Sachen Unterschlagung, Bestechung und Zweckentfremdung öffentlicher Gelder in Höhe von über einer Million Yuan. In diese Fälle waren 12 830 Kader von der Kreis- bzw. Abteilungsebene aufwärts verwickelt. Seit dem Jahr 2000 verstärken die staatsanwaltschaftlichen Organe ihre Zusammenarbeit mit den Organen für Öffentliche Sicherheit bei der Verfolgung von Verbrechern, wobei sie insgesamt 5115 Verdächtige verhaftet und für den Staat einen direkten Wirtschaftsverlust in Höhe von mehr als 22 Mrd. Yuan wiedergutgemacht haben.

Die staatsanwaltschaftlichen Organe haben die Prozesskontrolle verstärkt und große Anstrengungen unternommen, um die juristische Gerechtigkeit und die Würde der Rechtsordnung zu verteidigen. Für 36 955 Rechtsfälle, die nicht in Akten angelegt worden waren, wurden die zuständigen Organe für öffentliche Sicherheit gemäß dem Gesetz aufgefordert, Akten anzulegen. Es wurde beschlossen, 50 863 Verdächtige, die verhaftet bzw. angeklagt werden sollten, aber weder verhaftet noch angeklagt worden waren, zu verhaften und gegen 25 297 Personen nachträglich Anklage zu erheben, 466 357 Angeklagten, die den Verhaftungs- und Anklagebedingungen nicht entsprachen, keine Haft aufzuerlegen und gegen 106 715 Personen keine Anklage zu erheben. Hinsichtlich der Gesetzesverletzung bei der Ermittlung und Rechtsprechung wurden 61 162 Vorschläge zur Korrektur gemacht, wodurch die legitimen Rechte und Interessen der Betroffenen geschützt wurden.

In den letzten fünf Jahren hat die Oberste Volksstaatsanwaltschaft mit 55 Ländern und Regionen Kooperationsabkommen im juristischen Bereich unterzeichnet, den Arbeitsmechanismus für die Kooperation mit Hong Kong und Macao in der Untersuchung von Rechtsfällen vervollständigt, die Konferenz von Generalstaatsanwälten aus asiatischen und europäischen Ländern und die Konferenz der Generalstaatsanwälte der Mitgliedsstaaten der Shanghaier Kooperationsorganisation veranstaltet, was die internationale juristische Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus und das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen gefördert hat. Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft hat 132 juristische Auslegungen ausgearbeitet und die seit der Gründung des Neuen China veröffentlichten juristischen Auslegungen und diebezüglichen standardisierten Dokumente allseitig überprüft.

Generalstaatsanwalt

Der Generalstaatsanwalt geht aus der Wahl des NVK hervor. Seine Amtszeit dauert in der Regel fünf, höchstens zehn Jahre. Auf der 1. Tagung des 10. NVK am 16. März 2003 wurde Jia Chunwang zum Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft der Volksrepublik China gewählt.