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Anhang-6 Abkommen der Zentralen Volksregierung und der tibetischen Lokalregierung über Maßnahmen zur friedlichen Befreiung Tibets

Abkommen der Zentralen Volksregierung und der tibetischen Lokalregierung über Maßnahmen zur friedlichen Befreiung Tibets

Die tibetische Nationalität gehört zu den Nationalitäten mit einer langen Geschichte innerhalb des chinesischen Territoriums und hat wie viele andere Nationalitäten im Entstehungs- und Entwicklungsprozess unseres großen Vaterlandes ihre eigene ruhmreiche Pflicht erfüllt. Aber in den letzten hundert Jahren sind die imperialistischen Kräfte in China und infolgedessen auch in das Gebiet von Tibet eingedrungen und haben mit betrügerischen Mitteln Zwietracht unter der Bevölkerung gesät. Wie frühere reaktionäre Regierungen hat auch die reaktionäre Kuomintang-Regierung gegenüber der tibetischen Nationalität die Politik der nationalen Unterdrückung und Spaltung fortgesetzt, so dass es innerhalb der tibetischen Nationalität zur Spaltung und Uneinigkeit kam. Die tibetische Lokalregierung hat sich nicht gegen die betrügerischen und provokatorischen Machenschaften der Imperialisten zur Wehr gesetzt und gegenüber dem großen Vaterland eine unpatriotische Haltung eingenommen. Dadurch gerieten die tibetische Nationalität und die Bevölkerung in einen Abgrund der Versklavung und Not.

1949 hat der chinesische Volksbefreiungskrieg einen landesweiten grundlegenden Sieg davongetragen, in dem die reaktionäre Kuomintang-Regierung, der gemeinsame innere Feind aller Nationalitäten, gestürzt und die imperialistischen Aggressionskräfte, der gemeinsame äußere Feind aller Nationalitäten, vertrieben wurden. Auf dieser Grundlage wurden die Volksrepublik China und die Zentrale Volksregierung gegründet. Die Zentrale Volksregierung hat in Übereinstimmung mit dem von der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes angenommenen Gemeinsamen Programm erklärt, dass alle Nationalitäten innerhalb der Landesgrenze der Volksrepublik China gleichberechtigt sind, sich zusammenschließen, sich gegenseitig unterstützen und gegen Imperialismus und Volksfeinde innerhalb aller Nationalitäten kämpfen, damit die Volksrepublik China zu einer großen Gemeinschaft der Freundschaft und Zusammenarbeit aller Nationalitäten wird. In dieser großen Gemeinschaft wird die nationale Gebietsautonomie in allen Regionen, in denen nationale Minderheiten wohnen, durchgesetzt; jede Nationalität genießt die Freiheit, ihre Sprache und Schrift zu gebrauchen und zu entwickeln, ihre Sitten und Gebräuche sowie ihren religiösen Glauben zu erhalten oder zu reformieren. Die Zentrale Volksregierung hilft allen nationalen Minderheiten beim Aufbau und bei der Entwicklung einer eigenen Politik, Wirtschaft, Kultur und Bildung. Auf dieser Grundlage haben sich alle Nationalitäten im Inland außer den in Tibet und auf Taiwan befreit. Unter der einheitlichen Führung der Zentralen Volksregierung und unter der unmittelbaren Führung der lokalen Volksregierungen sind alle nationalen Minderheiten bereits in den Genuss nationaler Gleichberechtigung gekommen, wobei die Durchsetzung der nationalen Gebietsautonomie bereits realisiert wurde bzw. in Angriff genommen wird.

Um den Einfluss der imperialistischen Aggressionskräfte in Tibet reibungslos auszuschalten, die territoriale Einheit und die Souveränität der Volksrepublik China zu verwirklichen, die Landesverteidigung zu stärken, die tibetische Nationalität und Bevölkerung zu befreien, damit sie in die große Gemeinschaft der Volksrepublik China zurückkehren und wie andere Nationalitäten im Inland das Recht der nationalen Gleichberechtigung genießen und ihre Politik, ihre Wirtschaft, ihr Kultur- und Bildungswesen entwickeln können, hat die Zentrale Volksregierung, als sie der Volksbefreiungsarmee den Befehl gab, in Tibet einzumarschieren, die tibetische Lokalregierung aufgefordert, Bevollmächtigte zu Verhandlungen mit der Zentralen Regierung zu entsenden, um ein Abkommen über Maßnahmen zur friedlichen Befreiung Tibets abzuschließen. Ende April 1951 kamen die Bevollmächtigten der tibetischen Lokalregierung nach Beijing. Die Bevollmächtigten der Zentralen Volksregierung begannen unverzüglich auf der Basis gegenseitiger Freundschaft mit ihnen Verhandlungen zu führen. Als Ergebnis der Verhandlungen erklärten sich beide Seiten damit einverstanden, das vorliegende Abkommen zu unterzeichnen und seine Umsetzung zu garantieren.

1. Die tibetische Bevölkerung schließt sich zusammen, um die imperialistischen Aggressionskräfte aus Tibet zu vertreiben, und kehrt in die große Gemeinschaft des Vaterlandes, die Volksrepublik China, zurück.

2. Die tibetische Lokalregierung unterstützt die Volksbefreiungsarmee aktiv bei ihrem Einzug zur Landesverteidigung in Tibet.

3. In Übereinstimmung mit der im Gemeinsamen Programm der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes verankerten Nationalitätenpolitik übt die tibetische Bevölkerung unter der einheitlichen Führung der Zentralen Volksregierung das Recht auf nationale Gebietsautonomie aus.

4. Die Zentrale Volksregierung verändert das bestehende politische System in Tibet und die eigentliche Stellung und Kompetenzen des Dalai Lama nicht. Die tibetischen Beamten behalten ihre Ämter.

5. Die eigentliche Stellung und die Kompetenzen des Panchen Erdeni bleiben erhalten.

6. Die eigentliche Stellung und die Kompetenzen des Dalai Lama und des Panchen Erdeni beziehen sich auf die Stellung und die Kompetenzen des 13. Dalai Lama und des 9. Panchen Erdeni auf der Grundlage freundschaftlichen Zusammenwirkens.

7. Die Politik der Religionsfreiheit, die im Gemeinsamen Programm der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes verankert ist, wird durchgeführt, der religiöse Glauben, die Sitten und Gebräuche der Volksmassen in Tibet werden respektiert und die Klöster geschützt. Die Zentrale Volksregierung nimmt keine Veränderung der Klöstereinnahmen vor.

8. Die tibetische Armee wird schrittweise in die Volksbefreiungsarmee integriert und Teil der Streitkräfte der Volksrepublik China für die Landesverteidigung werden.

9. Der Realität in Tibet entsprechend werden die Sprache und Schrift der tibetischen Nationalität gepflegt und das Schulwesen allmählich entwickelt.

10. Der tibetischen Realität entsprechend werden die Landwirtschaft, die Viehzucht, die Industrie und der Handel Schritt für Schritt entwickelt und der Lebensstandard der Bevölkerung verbessert.

11. Die Reformen in Tibet werden nicht durch Zwangsmaßnahmen seitens der Zentralen Volksregierung durchgesetzt. Die tibetische Lokalregierung führt die Reformen auf eigene Initiative durch. Wenn die Volksmassen die Reformen fordern, müssen durch Konsultation mit tibetischen führenden Persönlichkeiten Wege zur Lösung gefunden werden.

12. Alle Beamten, die früher pro-imperialistisch und kuomintang-orientiert waren, können ihre Ämter beibehalten, wenn sie konsequent ihre Verbindungen mit den Imperialisten und der Kuomintang abbrechen, keine Sabotage ausüben und keinen Widerstand leisten.

13. Die Truppen der Volksbefreiungsarmee, die in Tibet stationiert sind, sind verpflichtet, alle genannten politischen Maßnahmen einzuhalten, angemessene Preise für das zu zahlen, was sie kaufen, und keine Nadel, keinen Faden den Volksmassen wegzunehmen.

14. Die Zentrale Volksregierung regelt alle auswärtigen Angelegenheiten des Gebiets Tibet einheitlich und strebt auf der Grundlage der Gleichberechtigung, des gegenseitigen Nutzens, der gegenseitigen Achtung der territorialen Souveränität eine friedliche Koexistenz Chinas mit den Nachbarländern und die Aufnahme und die Entwicklung vernünftiger Handelsbeziehungen an.

15. Um die Durchführung des Abkommens zu garantieren, richtet die Zentrale Volksregierung in Tibet ein militärisch-administratives Komitee und ein Hauptquartier des Militärbezirkes ein. Neben den von der Zentralen Volksregierung entsandten Personen werden in den beiden Einrichtungen Persönlichkeiten aus dem Gebiet Tibet eingesetzt.

Die Vertreter Tibets im militärisch-administrativen Komitee müssen Patrioten aus der tibetischen Lokalregierung, aus allen tibetischen Bezirken und wichtigen Klöstern sein. Die von der Zentralen Volksregierung bestimmten Vertreter erstellen nach Konsultationen mit den betreffenden Seiten eine Namenliste und legen sie der Zentralen Volksregierung zur Ernennung vor.

16. Sämtliche Kosten des militärisch-administrativen Komitees, des Hauptquartiers des Militärbezirkes und der in Tibet stationierten VBA-Truppen werden von der Zentralen Volksregierung getragen. Die tibetische Lokalregierung unterstützt die Volksbefreiungsarmee beim Kauf und Transport von Getreide und Gebrauchsgütern.

17. Das Abkommen tritt nach Unterzeichnung in Kraft.

Die Bevollmächtigten der Zentralen Volksregierung

Chefdelegierter: Li Weihan (sign.)

Delegierte: Zhang Jingwu (sign.)

Zhang Guohua (sign.)

Sun Zhiyuan (sign.)

Die Bevollmächtigten der tibetischen Lokalregierung

Chefdelegierter: Ngapoi Ngawang Jigme (sign.)

Delegierte: Dzasak Khemey Sonam Wangdi (sign.)

Khentrung Thupten Tenthar (sign.)

Khenchung Thupten Lekmuun (sign.)

Rimshi Samposey Tenzin Thundup (sign.)

23. Mai 1951, Beijing

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