Die Verfassung der Volksrepublik
China sieht vor: "Die Bürger der Volksrepublik China genießen die
Glaubensfreiheit. Kein Staatsorgan, keine gesellschaftlichen
Organisation und keine Einzelperson darf Bürger dazu zwingen, sich
zu einer Religion zu bekennen oder nicht zu bekennen, noch dürfen
sie jene Bürger benachteiligen, die sich zu einer Religion bekennen
oder nicht bekennen"; und "Der Staat schützt normale religiöse
Tätigkeiten". Alle Nationalitäten in Tibet genießen ebenfalls die
Glaubensfreiheit.
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