Visumpolitik

Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Chinesen verlängert

27.01.2016

Ausländische Familienmitglieder chinesischer Staatsangehöriger haben künftig Anspruch auf eine zwei Jahre gültige Aufenthaltsgenehmigung in Beijing. Voraussetzung dafür ist nach Angaben des Städtischen Büros für Öffentliche Sicherheit in Beijing ein Angehörigenvisum.

Die Behörde verkündete am Dienstag neue Richtlinien, die die bisherige Aufenthaltsdauer um ein Jahr verlängern. Auch Aufenthaltsgenehmigungen mit einer Dauer von zwei Jahren können weiter verlängert werden.

Familienmitglieder chinesischer Staatsangehöriger, einschließlich Ehegatten, Eltern, Eltern oder Kinder der Ehegatten, Geschwister, Großeltern, Enkel und Ehegatten der Kinder, dürfen sich nun zwei Jahre in Beijing aufhalten. Bislang mussten sie ihre Aufenthaltserlaubnis jedes Jahr im Amt für Ein- und Ausreise erneuern.

Die neue Politik betrifft nur Personen, deren Aufenthaltsgenehmigung auf einem Angehörigenvisum beruht. Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die mit einem Arbeitsvisum in Beijing leben und arbeiten, verändert sich dadurch nicht.

Im Rahmen der neuen Bestimmungen ist es nicht nötig, dass bei Verlängerungsanträgen für Aufenthaltserlaubnisse-Dokumente wie Ehebescheinigungen eingereicht werden, um eine verwandtschaftliche Beziehung zu einem Chinesen zu nachzuweisen.

Die Richtlinie gehört zu einem Dutzend neu eingeführter Maßnahmen zur Vereinfachung der bürokratischen Verfahren für Ausländerin Beijing.

Ausländer, die mit einem Arbeitsvisum eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sind davon befreit, eine Kopie der Gewerbeerlaubnis ihrer Arbeitsstelle einzureichen.

Lin Song, Polizeibeamter im Amt für Ein- und Ausreise in Beijng, erklärte, dass ausländische Antragsteller erst 30 Tage vor Ablauf ihrer Aufenthaltsgenehmigung für China eine Verlängerung beantragen müssen.

Er unterstrich, dass Ausländer, die nicht in einem Hotel untergebracht sind, sich 24 Stunden nach Ankunft bei der örtlichen Polizei melden müssen. Auch Personen, bei denen sie untergebracht sind, können die Anmeldung erledigen.

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Ausländische Familienmitglieder ,Beijing,Angehörigenvisum,Aufenthaltsgenehmigung,Ein- und Ausreise