Finanzministerium

China kündigt Steuerbefreiung zur Gewinnung von ausländischen Investitionen an

30.12.2017

Chinas Finanzministerium (MOF) kündigte am Donnerstag an, dass es ausländische Unternehmen von der Zahlung der vorläufigen Körperschaftssteuer auf Gewinne befreien werde, die sie in das Land reinvestieren. 

Die Ankündigung kommt im Zuge des Versuchs der chinesischen Regierung, ausländische Investoren zu gewinnen, nachdem eine Reihe von Ländern ähnliche Maßnahmen angekündigt hat, um ausländische und inländische Investitionen anzulocken. 

Ausländische Unternehmen spielen eine immer wichtigere Rolle bei der Stimulierung der chinesischen Wirtschaft und bei der Förderung industrieller und technologischer Verbesserungen. Die neue Politik werde auf lange Sicht ein besseres Umfeld für ausländische Unternehmen schaffen, sie motivieren, kontinuierlich Investitionen in China auszuweiten, und eine beiderseitig profitable Kooperation stärken, erklärte das Ministerium auf seiner Webseite. Die Befreiung gilt ab dem 1. Januar 2017, das heißt, die in diesem Jahr gezahlten Steuern werden zurückerstattet.  

Die Länder konkurrieren um ausländische Investitionen mit einer Mischung aus Anreizen wie Steuersenkungen und einfacherem Marktzugang.  

Der Sprecher des chinesischen Handelsministeriums (MOC), Gao Feng, hatte Anfang des Monats gesagt, dass China aufgrund der wirtschaftlichen Stabilität, des Marktpotenzials und der weiteren Öffnung ein beliebtes Ziel für ausländische Investitionen bleiben werde. „Die Steuerpolitik ist ein wichtiger Faktor bei Investitionsentscheidungen, aber sie ist nicht unbedingt entscheidend", sagte er. „Wirtschaftliche Stabilität, das Marktpotenzial und das wirtschaftliche Umfeld des Ziellands sind ebenfalls wichtige Faktoren, die Anleger berücksichtigen sollten.“ 

China hat Anfang des Jahres einen überarbeiteten Katalog für ausländische Investitionen eingeführt, der die Beschränkungen für ausländische Investitionen in einer Reihe von Branchen gelockert hat. Im nächsten Jahr wird ein Negativlisten-Prinzip für den Markteintritt, der die Sektoren und Geschäfte enthält, die für ausländische Investitionen nicht zugänglich sind, landesweit ausgeweitet. 

 

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: ausländische Investitionen,Steuerbefreiung