Immobilien

Hainan verschärft Bestimmungen für Wohnungskauf

23.04.2018

Am Sonntag wurden die Bestimmungen für den Erwerb von Wohnraum im gesamten Territorium der südchinesischen Inselprovinz verschärft.




Wer kein dauerhaftes Wohnrecht auf Hainan genießt, muss seit Sonntagnacht beim Erwerb von Wohnungen auf neu ausgewiesenem Bauland nachweisen, dass wenigstens ein Familienmitglied 24 Monate lang steuern oder Sozialabgaben auf der Insel entrichtet hat.

Immobilien in den vier "Zentralen Ökologischen Kernzonen" Wuzhishan, Baoting, Qiongzhong und Baisha dürfen nur noch von Personen mit Niederlassungsrecht erworben werden. Wer Immobilien in Haikou, Sanya und Qionghai kaufen will – Gebiete, in denen bereits Erwerbseinschränkungen in Kraft sind – muss den Nachweis führen, dass mindestens ein Familienmitglied 60 Monate lang Steuern oder Sozialabgaben auf Hainan geleistet habe, erklärten Regierungsvertreter auf einer Pressekonferenz.

Eine Familie, deren Niederlassungsrecht für Hainan ab Sonntagnacht erteilt wird, ist zum Erwerb von lediglich einer Wohnimmobilie auf der Insel berechtigt und muss den Nachweis führen, dass mindestens ein Familienmitglied 24 Monate oder länger Steuer oder Sozialabgaben auf der Insel entrichtet hat.

"Stadt- und Kreisbehörden sollten die Kontrollen der Voraussetzungen für den Erwerb von Immobilien verschärfen," sagte Huo Juran, Leiter der Abteilung für Wohnungsbau und Stadtentwicklung der Provinz.

Die Kreditvergabe für den Wohnungserwerb ist ebenfalls eingeschränkt. Nach Angaben der Regierung sollten beim Erwerb von Wohn- und Gewerbeimmobilien durch Personen, die kein dauerndes Aufenthaltsrecht auf der Insel genießen, mindestens 70 Prozent des Kaufpreises aus Eigenmitteln finanziert werden. Eine erworbene Immobilie dürfe erst fünf Jahre nach dem Eintrag ins Grundbuch weiterveräußert werden.

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Hainan, Wohnungskauf, Immobilien