Kommentar zum US-Uigurengesetz

Verstoß gegen internationales Völkerrecht

08.12.2019

Das US-Repräsentantenhaus hat kürzlich das „Gesetz über die Uigurische Menschenrechtspolitik 2019“ verabschiedet. Damit greift es abermals völkerrechtswidrig in Chinas innere Angelegenheiten ein und versucht, seine Rechtsnormen aufzuzwingen.



Das US-Repräsentantenhaus hat gerade den „Uyghur Human Rights Policy Act of 2019" (Gesetz über die Uigurische Menschenrechtspolitik) verabschiedet. Dieses Gesetz ignoriert die stabile und harmonische Entwicklung in Xinjiang, verleumdet Chinas Bemühungen für Entradikalisierung und Terrorismusbekämpfung, greift die Politik der chinesischen Regierung in Xinjiang bösartig an und beschmutzt absichtlich die Menschenrechtslage in Xinjiang. Zudem greift das Gesetz grob in die inneren Angelegenheiten Chinas ein und verstößt schwerwiegend gegen das Völkerrecht sowie die Grundnormen internationaler Beziehungen. Es enthüllt die Doppelmoral der USA und deren heuchlerische hegemoniale Logik. Das Gesetz ist im Wesentlichen ein Missbrauch der „Langarm-Gerichtsbarkeit“ und eine Tat der Hegemonie im Namen der Gerechtigkeit. Das Weißbuch „The Facts and China’s Position on China-US Trade Friction“ vom Informationsbüro des chinesischen Staatsrates besagt, dass „‘Langarm-Gerichtsbarkeit‘ die Praxis der Ausweitung der Tentakel über die eigenen Grenzen hinaus und die Ausübung der Gerichtsbarkeit über ausländische Einheiten bezeichnet. In den letzten Jahren haben die USA ihre ‚Langarm-Gerichtsbarkeit‘ auf weitere Bereiche ausgedehnt, darunter Finanzinvestitionen, Antimonopol, Exportkontrolle und Cybersicherheit. In internationalen Angelegenheiten haben die USA von Organisationen oder Individuen aus anderen Ländern gefordert, den US-amerikanischen Gesetzen zu gehorchen, da sie sonst jederzeit mit zivil-, strafrechtlichen oder handelspolitischen Sanktionen der USA konfrontiert werden können."

 

Diese „Langarm-Gerichtsbarkeit" ist für die USA zu einem hegemonialen Instrument geworden, um ausländische Entitäten zu unterdrücken, in die inneren Angelegenheiten anderer Länder einzugreifen und sogar die Regierungen anderer Länder zu stürzen. Eine solche Machtpolitik bietet unter dem Deckmantel der nationalen „Legal Compliance" („Rechtliche Befolgung“) und „Rules to Follow“ („zu befolgenden Regeln") eine rechtliche Grundlage für die Einmischung der USA in andere Länder und zwingt diesen die Strafverfolgungsmechanismen der USA auf. Da das US-Handelsministerium 28 chinesische Unternehmen mit Sanktionen auf die schwarze Liste gesetzt hat und das US-Repräsentantenhaus das „Gesetz über die Uigurische Menschenrechtspolitik von 2019" verabschiedet hat, haben die USA wiederholt ihre lang-armige Hegemonie betrieben und dabei deutlich ihre böswillige Absicht gezeigt, China unter dem Vorwand der sogenannten „Xinjiang-Frage" einzudämmen und zu spalten.

 

Unter dem Vorwand von „America First" gewähren die USA den nationalen Gesetzen ohne multilaterale Genehmigung eine extraterritoriale Wirkung. Dies ist zu einer Taktik der USA geworden, sowohl die internationale Politik zu manipulieren als auch souveräne Staaten durch eine „lang-armige Gerichtsbarkeit" zu entweihen. Diese Taktik weicht völlig von Gerechtigkeit und internationaler Moral ab.


Da das Prinzip der staatlichen Souveränität der Kern aller Prinzipien des Völkerrechts ist, ist das Wesen des Völkerrechts in gewissem Sinne ein Rechtssystem, das auf Gleichheit, gegenseitigem Nutzen und gegenseitiger Zusammenarbeit der Souveräne in der internationalen Gemeinschaft beruht. Die Machtpolitik der USA lässt jedoch die Souveränität anderer Länder völlig außer Acht. Die USA sind weniger Teilnehmer als Spielverderber.


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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: US, Xinjiang, Menschenrecht