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Außenministerium: USA haben kein Recht, gemäß „UN-Konvention des Meeresgesetzes“ äußere Festlandssockel zu markieren

CRI  |  
03.04.2024

Die USA sind kein Vertragspartner der „UN-Konvention des Meeresgesetzes“ und haben kein Recht, gemäß der Konvention äußere Festlandssockel zu markieren.

Dies betonte der chinesische Außenministeriumssprecher Wang Wenbin am Dienstag vor der Presse in Beijing.

Weiter sagte Wang Wenbin, die USA hätten einseitig Festlandssockel außerhalb der 200 Seemeilen markiert, was eine typische unilaterale und hegemonistische Handlungsweise sei. Die einseitige Vorgehensweise der USA sei illegal und ungültig, verletze schwer das Völkerrecht und schädige die internationalen Meeresbodenregionen, die als ein „gemeinsames Erbe der Menschheit“ betrachtet würden. Diese Schädigung der gesamten Interessen der internationalen Gemeinschaft werde weltweit nicht anerkannt.

Angaben zufolge haben die USA vor kurzem die Grenzen des Festlandssockels außerhalb der 200 Seemeilen bekanntgemacht und zahlreiche Meeresbodenregionen mit reichen Bodenschätzen in ihre Administration aufgenommen.


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Quelle: CRI

Schlagworte: China,USA,Meeresgesetz,Festlandssockel