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Chinesischer UN-Vertreter: Einseitige Zwangsmaßnahmen sind eklatanter Verstoß gegen UN-Charta und Völkerrecht

CRI  |  
16.06.2024

Einseitige Zwangsmaßnahmen sind ein eklatanter Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen und das Völkerrecht. Dies erklärte der stellvertretende Ständige Vertreter Chinas bei den Vereinten Nationen, Geng Shuang, am Donnerstag auf einer Sitzung der UN-Generalversammlung.

Einige Staaten, wie die USA, hätten ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrates willkürlich einseitige Sanktionen gegen andere Länder verhängt, die auf ihren eigenen Vorlieben, Abneigungen und Bedürfnissen basierten, so Geng weiter. Dies stelle im Wesentlichen ihre eigenen Gesetze über das Völkerrecht und die Gesetze anderer Länder. Es sei eine Herausforderung für die Autorität des Weltsicherheitsrates, ein Verstoß gegen den Grundsatz der souveränen Gleichheit, eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder sowie eine Missachtung der Ziele und Grundsätze der UN-Charta.

Einseitige Zwangsmaßnahmen seien ein großes Hindernis für das Erreichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung. Einige Länder, wie die Vereinigten Staaten, verhängten häufig einseitige Sanktionen gegen andere Länder, was die normale Wirtschafts- und Handelszusammenarbeit der betroffenen Länder ernsthaft beeinträchtige, die Stabilität der globalen Lieferkette und die Nahrungsmittel-, Energie- und Finanzsicherheit ernsthaft gefährde sowie die Weltwirtschaftsordnung und die nachhaltige Entwicklung der entsprechenden Länder ernsthaft beeinträchtige.China rufe die internationale Gemeinschaft auf, den schwerwiegenden Folgen einseitiger Zwangsmaßnahmen große Bedeutung beizumessen und sich gemeinsam gegen solches illegales Verhalten zu wehren, so Geng Shuang.


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Quelle: CRI

Schlagworte: UN-Sicherheitsrat,Sanktionen,UN-Charta