Chinesisches Handelsministerium kündigt vorläufige Antidumpingmaßnahmen gegen EU-Weinbrand an
Das chinesische Handelsministerium hat am Dienstag vorläufige Antidumpingmaßnahmen gegen Weinbrand aus der Europäischen Union (EU) angekündigt. Demnach müssen Importeure ab dem 11. Oktober 2024 bei der Einfuhr von Weinbrand bestimmter Marken an den chinesischen Zoll eine Sicherheitsleistung in bestimmter Höhe entrichten.
Im Einklang mit den Bestimmungen der Antidumping-Gesetzgebung der Volksrepublik China und den Ergebnissen der entsprechenden Untersuchungen habe das Handelsministerium vorläufig festgestellt, dass die Einfuhren des betreffenden Branntweins mit Ursprung in der EU gedumpt seien und der Branntweinindustrie des Landes eine bedeutende Schädigung drohe, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums. Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Antidumpingrechts habe das Ministerium beschlossen, vorläufige Antidumpingmaßnahmen in Form von Sicherheitsleistungen einzuführen, hieß es weiter.
Zudem kündigte das Ministerium an, dass China erwäge, die Einfuhrzölle gegen Verbrenner mit großem Hubraum zu erhöhen.