Chinas Vertreter: Erzwungene Verhandlungen gefährden Umsetzung der Konvention
Der stellvertretende Ständige Vertreter Chinas bei den Vereinten Nationen, Geng Shuang, hat am Freitag in seiner Rede vor dem 6. Rechtsausschuss der 79. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen erklärt, dass angesichts der erheblichen Differenzen zwischen allen Parteien über die Artikelentwürfe und die nächsten Schritte die erzwungene Aufnahme von Verhandlungen über den „Abschluss einer Konvention über die Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ der allgemeinen Akzeptanz und wirksamen Umsetzung der Konvention in der Zukunft nicht förderlich sein werde.
Geng sagte, dass der derzeitige Entwurf den Ländern nicht den Ermessensspielraum einräume, den sie bei der Verhütung und Bekämpfung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit haben sollten. Die Artikelentwürfe sollten die nationalen Gegebenheiten der einzelnen Länder in vollem Umfang berücksichtigen, die Unterschiede in den Rechtssystemen respektieren und flexibel und inklusiv sein.
Geng erklärte, in den letzten Jahren hätten sich einige Länder unter dem Deckmantel des Rechts aus politischen Gründen in die inneren Angelegenheiten anderer Länder eingemischt, während sie gleichzeitig massive und systematische Menschenrechtsverletzungen ihrer Verbündeten geschützt und geduldet hätten. Dieses typische „Messen mit zweierlei Maß“ werde das politische Vertrauen und die Atmosphäre der Zusammenarbeit, die für die Ausarbeitung der Konvention notwendig seien, nur untergraben.