China hinterlegt Ratifikationsurkunde zum Abkommen über die biologische Vielfalt der Meere
China hat am 15. Dezember beim Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, seine Ratifikationsurkunde für das Übereinkommen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der marinen biologischen Vielfalt in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt (BBNJ) hinterlegt. Dies teilten die Vereinten Nationen am Dienstag auf ihrer offiziellen Website mit.
Das Abkommen ist ein bedeutendes internationales Übereinkommen im Rahmen der Vereinten Nationen. Es basiert auf der Seerechtskonvention der Vereinten Nationen und zielt darauf ab, die marine biologische Vielfalt zu schützen und nachhaltig zu nutzen. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem die Nutzung genetischer Ressourcen der Tiefsee, die Einrichtung von Meeresschutzgebieten, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie der Kapazitätsaufbau. Darüber hinaus schafft das Abkommen rechtliche Normen für Tätigkeiten in der Tiefsee und auf der Hohen See und wird damit die internationale maritime Ordnung nachhaltig prägen.
Der Verhandlungsprozess für das Abkommen begann im Jahr 2004. Am 19. Juni 2023 wurde es im Konsens angenommen und am 20. September desselben Jahres zur Unterzeichnung aufgelegt. Bislang haben 144 Staaten sowie die Europäische Union das Abkommen unterzeichnet. 80 Staaten und die EU haben bereits ihre Ratifikations-, Genehmigungs-, Annahme- oder Beitrittsurkunden hinterlegt. Das Abkommen tritt am 17. Januar 2026 in Kraft.
China nahm am gesamten Verhandlungsprozess teil und unterzeichnete das Abkommen am ersten Tag der Öffnung zur Unterzeichnung. Am 28. Oktober 2025 beschloss die 18. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 14. Nationalen Volkskongresses die Ratifikation des Abkommens. Mit dessen Inkrafttreten wird China Vertragspartei.













